KfW-Förderstopp: BMWK gibt weiteres Vorgehen bekannt

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Bis zum 24.01.2022 gestellte Anträge werden bearbeitet. Das Programm für EH55 im Neubau wird nicht wieder aufgenommen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck hat heute in einer Pressekonferenz die Entscheidung der Bundesregierung zum weiteren Umgang mit den KfW-Förderprogrammen bekannt gegeben.

Demnach werden alle bis zum 24.01.2022 eingegangen Förderanträge in allen Programmteilen (Neubau - EH55 und EH40 sowie Bestand - EH55) beschieden und bei Förderfähigkeit gefördert.

Die bestehenden Förderkulisse wird beendet. Es wird übergangsweise ein neues Förderprogramm für die Förderung von EH40-Häusern im Neubau aufgesetzt. Die Modalitäten sollen laut Habeck den bisher geltenden Programmen ähneln, jedoch wird die Fördersumme für EH40 im Neubau reduziert und das Gesamtfördervolumen auf 1 Milliarde Euro gedeckelt. Wenn das Fördervolumen ausgeschöpft ist, endet das Programm automatisch.

Die Sanierungsförderung für die Maßnahmen EH 40, 55, 70, 85, 100 und Denkmal bleibt nach Wiederanlaufen der Sanierungsförderung bestehen und soll zeitnah mit unveränderten Sanierungstatbeständen wieder aufgenommen werden.

Nach dem 31.12.2022 plant die Bundesregierung eine gänzlich neue Förderkulisse im Rahmen der Koalitionsvereinbarung zu implementieren. Diese umfasst künftig in jedem Fall nicht mehr den sozialen Wohnungsbau, der ab 2023 über ein separates Förderprogramm in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gefördert werden soll.

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