Kabinett bringt BauGB-Novelle auf den Weg – Ergänzung der TA Lärm

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Die Bundesregierung hat an diesem Mittwoch eine Novelle des Baugesetzbuches verabschiedet, um die Schaffung von Wohnraum in Städten zu erleichtern. In diesem Zuge wurde auch eine Ergänzung der TA Lärm beschlossen.

Kernpunkt der Novelle ist die Einführung der neuen Planungskategorie „Urbanes Gebiet“. Dieses tritt künftig neben die bereits etablierten Kategorien, wie z.B. das „reine Wohngebiet“. In diesen urbanen Gebieten sollen Wohn-, Gewerbe- und Kultureinrichtungen gemischt auftreten können. Zu diesem Zweck wurden eigene Bebauungsregeln entwickelt, u.a. eine Anpassung der Lärmschutzvorgaben. 

Parallel wurde darum auch eine Ergänzung der TA Lärm um diese neue Gebietskategorie beschlossen. In urbanen Gebieten gelten geringere Schallschutzanforderungen als in Wohngebieten, aber höhere als in reinen Gewerbegebieten. Dies muss u.a. bei der Außenaufstellung von Luft-Wärmepumpen in solchen Gebieten berücksichtigt werden. 

Der BWP hat kürzlich erst eine neue Auflage des Leitfadens Schall veröffentlicht.

Mit der Reform will die Bundesregierung die Schaffung von Wohnraum beschleunigen und vereinfachen, insbesondere in den Großstädten. Das neue Baugesetzbuch muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

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