Jetzt handeln: Rückerstattung für Wärmepumpenstrom im Jahr 2025 durch Umlagenentlastung
Betreiber einer Wärmepumpe mit separatem Zählpunkt sollten sich zeitnah an ihren Energieversorger wenden: Denn ihnen steht für das Jahr 2025 rückwirkend eine Entlastung bei zwei Umlagen zu, die üblicherweise auf Strom fällig werden.
Der Bundestag hat im Energiefinanzierungsgesetz § 22 (EnFG) Entlastungen für Wärmepumpenbetreiber beschlossen. Eine beihilferechtliche Genehmigung der EU ist nicht erforderlich.
Damit Anlagenbetreiber rückwirkend entlastet werden können, müssen sie ihren Anspruch bis spätestens 28. Februar 2026 über den Stromversorger beim Netzbetreiber anmelden.
Im Jahr 2025 lagen die Umlagen bei 0,277 ct/kWh (KWKG) und 0,816 ct/kWh (Offshore), was zusammengerechnet rund einen Cent pro Kilowattstunde inklusive fälliger Mehrwertsteuer ausmacht.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte unser Musterschreiben rechtzeitig und am besten bis zum 21. Februar 2026 versenden. Der ausreichende zeitlichen Vorlauf zum Stichtag ist wichtig, damit das Energieversorgungsunternehmen die Frist gegenüber dem Netzbetreiber einhalten können.
Auch Fachhandwerksbetriebe können sich unser Musteranschreiben für ihre Kundinnen und Kunden herunterladen, um diese über das Vorgehen zu informieren.
