Gute Zahlen, trübe Aussichten

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Kurz vor dem Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes hat der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) Absatzzahlen für die erste Jahreshälfte 2023 veröffentlicht.

Die sehen auf den ersten Blick gut aus, obwohl es im Streit um das Gesetz in den letzten Wochen viele Unsicherheiten in der Branche und bei den Endkunden gab. Insgesamt wurden 667.500 Wärmeerzeuger verkauft, davon 196.500 Wärmepumpen. Das entspricht einem Plus von 105 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind mit 178.500 vertreten. Sie machen wie in den letzten Jahren den größten Teil der abgesetzten Wärmepumpen aus, insgesamt 18.000 meist erdgekoppelte Sole-Wasser-Wärmepumpen wurden abgesetzt. Damit haben Industrie und Handwerk eindrucksvoll den Nachweis erbracht, dass sie auch zur Installation hoher Stückzahlen in der Lage sind.

Der BDH bezeichnet die Entwicklungen als „Rekordjahr“, nimmt den erfreulichen Zahlen aber zugleich auch wieder ihren Glanz: Denn derzeit ist ein Rücklauf bei den Förderanträgen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sichtbar. Dies werde auch durch die Klarheit beim Gebäudeenergiegesetz nicht besser: „85 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen rechnen für das erste Quartal 2024 mit einer schlechten oder sogar sehr schlechten Marktentwicklung. Eine Marktbelebung […] erwarten die Unternehmen nicht.“, so der BDH.

Der durch die Debatte um das GEG entstandene Attentismus bei den Endkunden sei bei den Mitgliedsunternehmen spürbar und die mit dem GEG verknüpfte Wärmeplanung der Kommunen könnte diese Haltung noch verstärken und dringend fällige Entscheidungen verzögern. Immerhin sind aktuell laut ZIV, dem Zentralinnungsverband der Schornsteinfeger, 3,72 Millionen stark überalterte Gas- und Ölheizungen (älter als 29 Jahre) in Deutschen Heizungskellern installiert.

Der BDH fordert daher bei der Förderung wie der Bundesverband Wärmepumpe ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen. „Dieses Wahlrecht solle es den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen – auch nachträglich – zu entscheiden“, um bis zum Starttermin keinen Stillstand im Markt auszulösen.

Die vollständige Pressemitteilung des BDH lesen Sie hier.

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