GModG: Koalition einigt sich auf Änderungen am Gesetzentwurf
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Für die Wärmepumpenbranche sind vor allem die Vorgaben für Hybridanlagen, die angekündigte Grüngasquote und die Betriebsprüfung von Wärmepumpen relevant. Das parlamentarische Verfahren läuft allerdings noch.
Die Koalitionsfraktionen haben sich am 4. Juli 2026 auf Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Die Zuleitung an die Ausschüsse soll kurzfristig erfolgen. Nach aktuellem Stand ist die Beschlussfassung im federführenden Wirtschaftsausschuss für Mittwoch vorgesehen, die Abstimmung im Bundestag für Donnerstag. Am Freitag soll sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen.
Wichtig ist: Die Einigung innerhalb der Koalition ist ein entscheidender politischer Schritt, aber noch nicht das abschließende Gesetz. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind weiterhin möglich. Rechtlich maßgeblich ist erst die endgültig beschlossene und verkündete Fassung.
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