Gebäudemodernisierungsgesetz: BWP fordert Nachschärfung
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) begrüßt, dass die Debatte um das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf endlich konkret wird. Jedoch kritisiert der BWP klare Rückschritte gegenüber dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz, weil diese zu neuer Rechts- und Planungsunsicherheit für Verbraucher und Branche führten. In einzelnen Aspekten weiche der Entwurf sogar von den Ende Februar vereinbarten Eckpunkten ab.
Mit dem aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetz sollten neue Heizungen ab diesem Jahr in Großstädten und ab 2028 in allen übrigen Gemeinden zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit dem Referentenentwurf des GModG senke die Bundesregierung die Anforderungen an neue Heizungen drastisch ab, so BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel: „Von 65 auf 10 Prozent Erneuerbaren-Anteil: Mit Blick auf die Krise im Nahen Osten und ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Versorgungssicherheit in Deutschland und die Klimaziele ist dies ein völlig falsches Zeichen. Es droht eine erhebliche Unsicherheit für Verbraucher und Branche.“
Risiken für eine Branche mit positivem Trend
Rückschritte in den Anforderungen stünden im eklatanten Widerspruch zum aktuellen Trend am Heizungsmarkt, erklärt Sabel: „Seit 2025 ist jede zweite neu installierte Heizung eine Wärmepumpe, diese Entwicklung setzt sich im ersten Quartal 2026 fort. Anstatt der Industrie, dem Handwerk und der gesamten Branche Planungssicherheit für Investitionen und Arbeitsplätze zu geben, birgt der Gesetzentwurf erhebliche Risiken, diesen notwendigen Trend abzubrechen.“
Rückfall sogar hinter die Eckpunkte vom Februar
Bereits nach Vorlage der Eckpunkte im Februar hatte der BWP darauf hingewiesen, dass es nun umso mehr auf den Wärmepumpenausbau und eine verlässliche Fortsetzung der Heizungsförderung ankomme. Unverständlich sei daher, warum der Gesetzentwurf auch noch hinter die ursprüngliche Vereinbarung zurückfalle. Denn bereits seit 2024 waren Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, bei Installation einer neuen Gas- oder Ölheizung ab 2029 Tarife mit ansteigenden Anteilen an Biomasse abzuschließen. Daran wollte die Koalition festhalten.
Der Gesetzentwurf sieht nun aber vor, dass diese Notwendigkeit für die zwischenzeitlich etwa eine Million installierten Gas- und Ölheizungen entfallen soll. Die Vorgaben sollen nun noch für zukünftig installierte Heizungsanlagen gelten. Damit entstünden erhebliche Mehremissionen und zusätzlicher Bedarf an importiertem Erdgas und Heizöl. Neben der deutschen Importabhängigkeit habe dies auch negative Auswirkungen auf die Klimaziele und die Glaubwürdigkeit des Gesetzgebers.
BWP: Schaffung von Schlupflöchern vermeiden
Korrekturen seien auch bei der Option erforderlich, die Vorgaben der Biotreppe durch eine Hybridwärmepumpe zu erfüllen. Denn der Wärmepumpen-Teil einer Anlage muss nach dem Gesetzentwurf keine bestimmte Wärmeleistung vorweisen. Die Installation einer Wärmepumpe mit einer zur Gebäudebeheizung kaum geeigneten Leistung könnte laut Sabel nach dem aktuellen Text möglicherweise ausreichen, um die Vorgaben der Biotreppe pauschal zu umgehen: „Wir halten das für einen technischen Fehler im Gesetzentwurf. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie diesen Fehler bis zum Kabinettsbeschluss in der kommenden Woche korrigiert.“
Parlamentarisches Verfahren ist entscheidend
Sabel setzt Hoffnungen in das parlamentarische Verfahren: „Die Debatte um die konkrete Ausgestaltung beginnt gerade erst. In den kommenden Wochen muss der Deutsche Bundestag das Gesetz nachschärfen, Fehler korrigieren und insbesondere für Rechts- und Planungssicherheit sorgen. Hierzu gehört vor allem eine verlässliche Fortsetzung der Heizungsförderung in der Haushaltsplanung.“
Das Gesetz müsse schließlich auch im Einklang mit der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) stehen. Diese fordert Strategien und Maßnahmen, damit fossile Energieträger bereits ab 2040 nicht mehr in Heizungen eingesetzt werden. Im Kontrast dazu verankere die Biotreppe aber lediglich einen Anteil von nur 60 Prozent erneuerbaren Energien ab 2040. Daraus ergäben sich für Sabel unnötige Zweifel an den klimapolitischen Anstrengungen der Bundesregierung. Der Verweis auf die geltenden Klimaschutzziele im Gesetzentwurf müsse konsequenterweise auch in einer Vorgabe zur Nutzung von 100 Prozent erneuerbarer Energien in Gas- und Ölheizungen vor 2045 resultieren.
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Über den Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. ist ein Branchenverband mit Sitz in Berlin, der die gesamte Wertschöpfungskette rund um Wärmepumpen umfasst. Im BWP sind über 1.350 Unternehmen der Heizungsindustrie, Handwerksunternehmen, Planungs- und Architekturbüros, Bohrfirmen sowie Energieversorger organisiert, die sich für den verstärkten Einsatz effizienter Wärmepumpen engagieren.
Die deutsche Wärmepumpen-Branche beschäftigt rund 100.000 Personen und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 3,5 Milliarden Euro. Derzeit werden in Deutschland knapp zwei Millionen Wärmepumpen genutzt. Die hier verbauten Anlagen werden zu rund 95 Prozent von BWP-Mitgliedsunternehmen hergestellt.
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