Erleichterter Zugang zu Fördermöglichkeiten für Flutopfer
Das Bundeswirtschaftsministerium hat gestern in einem offiziellen Papier einen erleichterten Zugang zu Fördermitteln für Betroffene eder Flutkatasptrophe zugesagt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Es sind Mehrfachanträge möglich, wenn ein Antrag nach einem alten Förderprogramm bereits gestellt worden war.
- Ein neuer Antrag ist auch möglich, wenn die Mindestnutzungsdauer einer zuletzt geförderten Heizungsanlage noch nicht abgelaufen ist.
- Antragsteller aus den Hochwassergebieten dürfen bereits mit dem Sanierungsvorhaben beginnen, bevor sie einen Antrag stellen - ohne dass sich das auf ihren Förderanspruch auswirkt. Die Kosten dafür dürfen rückwirkend abgerechnet werden.
- Außerdem dürfen von der Katastrophe Betroffene die BEG-Förderung ab sofort auch mit Fluthilfen anderer Art kombinieren.

