EEWärmeG-Novelle am 1. Mai in Kraft getreten

  • News

Statistisches Bundesamt: Anteil seit 1990 um mehr als das Vierfache gestiegen

Die Neuregelung berücksichtigt die spezifischen Bedürfnisse der öffentlichen Hand, insbesondere die der Kommunen. Da die anteilige Deckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zunächst zu höheren Investitionskosten führt, fördert das Bun-desumweltministerium im Rahmen der bestehenden Förderprogramme gezielt auch Kommunen bei der Erfüllung ihrer Vorbildfunktion. Das BMU trägt damit dazu bei, dass die Finanzsituation der Kommunen nicht übermäßig belastet wird. Fördermöglichkeiten bestehen unter anderem im Rahmen des Marktanreizprogramms der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ mit der "Kommunalrichtlinie".

zur Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums