Deutsches Smart Metering Konzept passiert EU-Notifizierungsverfahren

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In dem Entwurf werden die technischen Mindestanforderungen an Smart Meter definiert. Diese gelten als Voraussetzung für die intelligente Steuerung von Strom- und Gasnetz, durch die Stabilität der Energienetze vor dem Hintergrund der Energiewende gewährleistet werden soll.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Stefan Kapferer, erklärt zum Abschluss des europäischen Notifizierungsverfahren zum Entwurf der Messsystemverordnung:

"Der Entwurf schafft die technische und organisatorische Basis für den Einsatz von intelligenten Messsystemen für Strom und Gas. Diese sogenannten Smart Meter zeigen nicht nur an, wie viel Strom verbraucht wird, sondern geben Auskunft über die Nutzungszeit und ermöglichen die mithilfe eines Schutzprofils geschützte, sichere Kommunikation von Energieverbräuchen. So kann der Energieeinsatz effizienter und die Verbrauchstransparenz vergrößert werden. Unser Entwurf regelt detaillierte technische Mindestanforderungen an Smart Meter und gewährleistet mit den in Bezug genommenen Schutzprofilen ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit. Darüber hinaus werden Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt, die dazu dienen, den Energieverbrauch transparenter zu machen. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission nun den Weg für unser nationales Rechtsetzungsverfahren frei gemacht hat."

Die im Entwurf der Messsystemverordnung in Bezug genommenen Schutzprofile und Technischen Richtlinien wurden im Auftrag des BMWi vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet.

Der Entwurf ist Teil eines Verordnungspakets zu intelligenten Netzen, das zügig auf den Weg gebracht werden soll. Es wird unter anderem Regelungen zur Datenkommunikation, Datenschutzfragen, Organisation und Finanzierung der Einführung von Smart Metern sowie zu Anreizen zur Verbrauchsflexibilisierungen enthalten.

Quelle: BMWi