BWP zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Wärmewende braucht Verlässlichkeit und klare Leitplanken
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) sieht im Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) deutlichen Nachbesserungsbedarf. Der Verband fordert insbesondere mehr Rechtssicherheit, klare Vorgaben für den klimaneutralen Betrieb von Heizungen ab 2045 sowie eine verpflichtende Beratung vor dem Einbau neuer fossiler Heizsysteme.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) vorgelegt. Aus Sicht des Verbands enthält der Entwurf zentrale Widersprüche und droht, die Dynamik der Wärmewende auszubremsen.
„Der Wärmemarkt befindet sich mitten in der Transformation. Wärmepumpen waren 2025 erstmals das meistverkaufte Heizsystem in Deutschland. Diese Entwicklung braucht Verlässlichkeit und darf nicht durch neue Unsicherheiten gefährdet werden“, erklärte BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel im Rahmen eines Pressegesprächs des Verbands.
Nach Angaben des BWP stieg der Absatz von Wärmepumpen 2025 um 55 Prozent auf 299.000 Anlagen. Im ersten Quartal 2026 lag das Wachstum gegenüber dem Vorjahreszeitraum erneut bei 34 Prozent. Wärmepumpen erreichten damit zuletzt einen Marktanteil von 49 Prozent bei neu installierten Heizsystemen.
Rechtssicherheit bei der „Biotreppe“ erforderlich
Kritisch bewertet der Verband insbesondere die geplanten Regelungen zur sogenannten „Biotreppe“ für neu installierte Gas- und Ölheizungen. Der BWP fordert eine eindeutige gesetzliche Klarstellung, dass die bereits seit 2024 geltenden Anforderungen auch weiterhin für diese Anlagen gelten. Ohne eine solche Klarstellung drohten Fehlanreize und neue Unsicherheit bei Investitionsentscheidungen.
Darüber hinaus fordert der Verband eine verbindliche Regelung, wonach sämtliche Heizungen spätestens ab dem 1. Januar 2045 klimaneutral betrieben werden müssen. Der aktuelle Gesetzentwurf sehe zwar steigende Anteile erneuerbarer Energien bis 2040 vor, lasse aber offen, wie die vollständige Klimaneutralität erreicht werden soll.
Hybridheizungen dürfen kein Schlupfloch werden
Nach Auffassung des BWP müssen auch Hybridheizungen einen tatsächlich relevanten Beitrag zur erneuerbaren Wärmeversorgung leisten. Der Verband kritisiert, dass der aktuelle Entwurf keine ausreichenden Anforderungen an die Dimensionierung des Wärmepumpenteils enthalte. Dadurch könnten sehr kleine Wärmepumpen installiert werden, ohne dass ein substantieller Beitrag zur Dekarbonisierung erreicht werde.
Der BWP schlägt deshalb vor, die Anforderungen an Hybridwärmepumpen an etablierte technische Standards wie die DIN EN 14825 anzuknüpfen und den erneuerbaren Anteil verbindlich nachzuweisen.
Verpflichtende Beratung vor Einbau fossiler Heizungen
Zudem spricht sich der Verband ausdrücklich für eine verpflichtende Beratung vor dem Einbau neuer Gas- und Ölheizungen aus. Mit der geplanten Neuregelung entstünden zusätzliche rechtliche und technische Anforderungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher ohne fachliche Unterstützung kaum nachvollziehbar seien.
Die Beratung solle insbesondere über gesetzliche Pflichten, technische Voraussetzungen sowie künftige Nachweis- und Dokumentationspflichten informieren – und zwar vor der Investitionsentscheidung.
Wärmewende braucht Planungssicherheit
Grundsätzlich betont der BWP, dass der fortschreitende Ausbau von Wärmepumpen entscheidend für das Gelingen der Wärmewende und die Erreichung der Klimaziele sei. Gleichzeitig verweist der Verband auf die hohe volkswirtschaftliche Bedeutung der Branche: Rund 100.000 Menschen arbeiten inzwischen entlang der Wärmepumpen-Wertschöpfungskette in Deutschland.
Der Verband spricht sich deshalb für verlässliche politische Rahmenbedingungen und eine kontinuierliche Fortführung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) aus.
