Bundestag beschließt Verlängerung der Energiepreisbremsen

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Die Bundesregierung hatte die Energiepreisbremse eingeführt, um Verbraucher zu entlasten. Infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine waren die Energiepreise massiv gestiegen.

Die eigentlich zum Jahresende auslaufenden Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme werden um drei Monate, bis 31. März 2024, verlängert. Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, den Weg für die Verlängerung freigemacht und einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung (20/9062, 20/9243 Nr. 2.3) mehrheitlich zugestimmt.

Mit der Verlängerung der Energiepreisbremsen bleiben die Strom- und Gaspreise für Privathaushalte bis Ende März 2024 für einen Großteil des Verbrauchs gedeckelt.

Die Preisbremsen für Strom und Gas waren im März dieses Jahres eingeführt und rückwirkend für Januar und Februar gewährt worden. Die Preise werden dabei für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt - für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde.

Ausschlaggebend für die Berechnung des Entlastungskontingents für Strom ist die sogenannte Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Sie sagt voraus, wie viel Strom an einer Entnahmestelle voraussichtlich im Jahr verbraucht wird. Bei Neueinbau einer Wärmepumpe sollten Verbraucher also auf einer unmittelbaren Anpassung der Jahresverbrauchsprognose bestehen, um ausreichend berücksichtigt zu werden. Die Strompreisbremse deckelt sonst nur 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs.

 

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