Bundeskabinett verabschiedet Preisbremse für Heizstrom

Die Änderungsnovelle der Bundesregierung sieht einen Heizstrompreis von 28 ct/kWh vor. Nun hat der Bundestag über den Gesetzesentwurf zu beschließen.

Das Kabinett hat heute den Entwurf einer Anpassungsnovelle zum Strompreisbremsengesetz beschlossen.

Für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, soll nunmehr der Referenzpreis für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Der einheitliche Referenzpreis von 40 ct/kWh führte bei Privathaushalten, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, zu einer sozialen Ungerechtigkeit, da diese durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet werden. Denn Heizstrom kann in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom, gleichwohl sind auch hier die Preise stark gestiegen. Im Schnitt der vergangenen Jahre bewegten sich Wärmepumpentarife in der Regel in Größenordnungen von circa 22 ct/kWh. Der BWP hatte daher bereits im ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren darauf gedrungen, Wärmestromtarife auf einem niedrigeren Niveau als Haushaltsstromtarife zu deckeln. Die Unionsfraktion hatte in einem Änderungsantrag einen Heizstrompreisdeckel in Höhe von 30 ct/kWh vorgeschlagen.

Mit ihrem heutigen Entwurf korrigiert die Bundesregierung an wesentlicher Stelle einen Konstruktionsfehler des Strompreisbremsengesetzes, das im Dezember unter großen Zeitdruck beschlossen wurde.

 

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