BEHG-Novelle: BWP fordert verlässlichen CO2-Preis und sichere Heizungsförderung
Anlässlich der Expertenanhörung im Deutschen Bundestag fordert der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) einen verlässlichen Übergang zum europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr ab 2028. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung müssen aus Sicht des Verbands die Heizungsförderung und Entlastungen beim Strompreis langfristig absichern.
Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat am 7. Oktober 2026 Sachverständige zur geplanten Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) angehört. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, den nationalen CO2-Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne auch 2027 fortzuführen. Damit soll der Preis im Übergangsjahr vor dem vorgesehenen Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS 2) auf dem bisherigen Niveau gehalten werden.
Aus Sicht des BWP schwächt die Fortführung des Preiskorridors das Signal für Investitionen in klimafreundliche Heizungen. Vor allem müsse die Bundesregierung deutlich machen, dass sie den ETS 2 fristgerecht für den Start 2028 in deutsches Recht umsetzt. Gerade angesichts der Rücknahme ordnungsrechtlicher Vorgaben durch das Gebäudemodernisierungsgesetz müssten CO2-Preis, Förderung und Strompreisentlastung einen verlässlichen Rahmen für Investitionsentscheidungen bilden.
Förderung und Beschäftigung absichern
„Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung finanzieren über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) die sozial gerechte Umsetzung der Wärmewende in Deutschland. Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen derzeit in hohem Maße auf den langfristigen Erhalt dieser Finanzierungsgrundlage. Es ist Aufgabe der Politik, Zweifel am CO2-Preis als zentralem Leitinstrument gar nicht erst aufkommen zu lassen“, betont Dr. Björn Schreinermacher, Leiter Politik und stellvertretender Geschäftsführer des BWP, der als Sachverständiger an der Anhörung teilnahm.
Verlässliche Rahmenbedingungen seien auch für die beteiligten Industrie- und Handwerksunternehmen entscheidend. Nach Angaben des BWP sind mittlerweile rund 100.000 Menschen entlang der Wertschöpfungskette der Wärmepumpe beschäftigt. Die Unternehmen benötigen Planungssicherheit, um ihre Produktions- und Installationskapazitäten auszulasten und Arbeitsplätze zu sichern.
Gemeinsamer Appell zum ETS-2-Start
Bereits im Vorfeld der Entscheidungen zu BEHG und Bundeshaushalt hatte sich der BWP an einem gemeinsamen Verbändeappell beteiligt. Die Unterzeichner fordern, am vollständigen und einheitlichen Start des ETS 2 zum 1. Januar 2028 festzuhalten und die frühzeitige Versteigerung von Emissionszertifikaten ab Anfang 2027 wie vorgesehen sicherzustellen.
Die Einnahmen sollen gezielt für Investitionen in die Transformation der Sektoren Wärme und Gebäude eingesetzt werden. Zudem müsse die Bundesregierung den nationalen Klima-Sozialplan mit sozialen Förderprogrammen hinterlegen und bei der Europäischen Kommission einreichen. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um Mittel aus dem EU-Klima-Sozialfonds abzurufen und besonders belastete Haushalte beim Umstieg zu unterstützen.
