Anpassungen der Bundesförderung effiziente Gebäude zum 1. Januar 2023

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Die Förderkulisse für Wärmepumpen im Bestand bleibt 2023 weitgehend stabil. Im Neubau wird die BEG-Förderung zunächst bis März fortgeführt, danach soll ein neues Förderprogramm beim BMWSB aufgelegt werden.

Nachdem das Bundesklimaschutzministerium (BMWK) im Oktober bereits Richtlinienentwürfe vorgelegt hatte, sind 12.12. nun die final abgestimmten Reformen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) vorgestellt worden, die zum 1.1.2023 in Kraft treten. Der BWP hatte sich in den Entstehungsprozess der Richtlinien in Gesprächen mit dem BMWK, Briefen und Stellungnahmen sowie durch die Teilnahme an mehreren Anhörungen eingebracht.

Nach den vielen Irrungen und Wirrungen dieses Jahres – man denke etwa an die KfW-Förderstopps im Januar— ist die wichtigste Nachricht: Die Förderung für Wärmepumpen bleibt im Großen und Ganzen stabil erhalten. Weiterhin sind Fördersätze bis zu 40% möglich.Viele Neuerungen betreffen zuvorderst die BEG Einzelmaßnahmen. Einzelne Neuerungen sind aber für die systemischen Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden relevant. Zum Beispiel werden zusätzliche Boni für die Sanierung von besonders ineffizienten Gebäuden ausgeschüttet. Für den Gebäudeneubau wird in der BEG zunächst die Förderung von Effizienzhäusern nach dem Standard EH-40 NH fortgeführt, die dann voraussichtlich im März durch eine neue Bauförderung des Bundesbauministeriums abgelöst wird.

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