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Die Lage

Der Wärmepumpen-Markthochlauf steht im Zeichen zweier großer Herausforderungen: Die Versorgungssicherheit unseres Landes im Wärmesektor, aber auch der Klimaschutz bleiben Daueraufgaben, die an ihrer Dringlichkeit nichts verloren haben.

Die Wärmepumpe als energieeffiziente und klimafreundliche Lösung, die zum größten Teil Umweltwärme nutzt und die keinerlei geopolitischen Torturen ausgesetzt ist, steht als die Lösung für beide Probleme bereit.

Zentraler politischer Hebel beim Ausbau der Erneuerbaren Wärme bleibt neben der flankierenden Förderung eine ordnungsrechtliche Festlegung, dass ab 2024 in jeder neu eingebauten Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien genutzt werden müssen. Dabei hat der Gebäudesektor gegen über anderen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft einen großen Vorteil: Mit der Wärmepumpen-Technologie steht ein etabliertes Heizungssystem zur Verfügung, das sein Potenzial für einen Breitenmarkt und die entsprechenden CO2-Einsparungen noch nicht annähernd ausgeschöpft hat.

Jetzt kommt es darauf an, dass alle Akteure der Wertschöpfungskette ihre Kräfte bündeln und dass der Schulterschluss mit der Politik entsprechende Planungssicherheit bringt.

 


Branchenstudie 2025

Die Branchenstudie 2025 des Bundesverbands Wärmepumpe analysiert die aktuelle Lage des Wärmepumpenmarkts in Deutschland vor dem Hintergrund politischer, wirtschaftlicher und regulatorischer Entwicklungen. Nach dem Markteinbruch 2024 infolge verunsichernder Förder- und Gesetzeslagen beschreibt die Studie die Erholungstendenzen im Jahr 2025 und entwickelt zwei Szenarien für die zukünftige Entwicklung: ein „Business-as-usual“-Szenario sowie ein ambitioniertes „Klima“-Szenario. Beide Szenarien zeigen, wie wichtig stabile Rahmenbedingungen, Investitionssicherheit und eine gerechte Energiepreisgestaltung für das Erreichen der Ausbauziele sind. Die Studie liefert datenbasierte Prognosen und praxisnahe Handlungsempfehlungen für Politik, Industrie und Handwerk.

Aktuelle Meldungen

Neues aus dem Ressort Politik 07/25

Der BWP hat sich in zwei Stellungnahmen zu Gesetzesnovellen zum Messtellenbetriebsgesetz und zum Energiewirtschaftsgesetz sowie zum neuen Geothermie-…

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Rechtsgutachten: Abschaffung des „Heizungsgesetzes“

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus 2023 kann aus rechtlichen Gründen nicht rückgängig

gemacht werden. Die neu geschaffene Pflicht, beim Heizungstausch Systeme einzubauen, die

mindestens 65?% der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen, setzt verbindliches EU-

und Verfassungsrecht um. Der Gesetzgeber hat zwar Spielräume bei der konkreten

Ausgestaltung, er darf es aber Hauseigentümern nicht freistellen, weiterhin wie bisher auf

Heizöl oder Erdgas zu setzen.

Ansprechpartner

Dr. Björn Schreinermacher
Leiter Politik
 

Johanna Otting
Referentin Politik und Energiewirtschaft