Wer kann den Klimageschwindigkeits-Bonus erhalten?

27.07.2026Förderung

Der Klimageschwindigkeits-Bonus richtet sich an selbstnutzende Wohneigentümer, die eine alte fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Dazu zählen zum Beispiel alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen. Für die Förderung zählen die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, die an der Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Der Bonus ist zeitlich befristet und wird schrittweise reduziert. Eine frühe Planung kann sich daher lohnen, weil der Bonus alle sechs Monate sinkt und ab Mitte 2028 nicht mehr gewährt wird.