Wann muss der Antrag für die Wärmepumpenförderung gestellt werden?

27.07.2026Förderung

Der Förderantrag muss nach Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags, aber vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wichtig ist, dass der Vertrag eine aufschiebende oder aufhebende Bedingung enthält. Das bedeutet: Der Auftrag kommt nur zustande beziehungsweise bleibt nur bestehen, wenn die Förderung gewährt wird.

Fehlt diese Bedingung oder beginnt die Maßnahme zu früh, kann dies als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gelten und die Förderung verhindern. Deshalb sollte die Reihenfolge genau eingehalten werden: Angebot einholen, Auftrag mit Fördervorbehalt vergeben, Antrag stellen und erst danach mit der Umsetzung beginnen.