Gibt es auch eine steuerliche Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe?

27.07.2026Förderung

Ja. Alternativ zur Zuschussförderung kann der Einbau einer Wärmepumpe unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich gefördert werden. Nach § 35c EStG können 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht werden.

Die steuerliche Förderung gilt nur für Bestandsgebäude, die mindestens zehn Jahre alt sind. Sie kann nicht mit der Zuschussförderung von KfW oder BAFA kombiniert werden. Neubauten sind von dieser steuerlichen Förderung ausgeschlossen.