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  1. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein Nachbar eine Luftwärmepumpe entfernen muss, die er in einem Abstand von weniger als drei Metern zum Nachbargrundstück errichtet hat. Die
  2. Ab dem 20. April 2022 können wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienz­hauses/Effizienz­gebäudes bei der KfW gestellt werden.