Seit Ende November können nun auch Kommunen die Bundesförderung für Effiziente Gebäude beantragen. Ein Zuschuss bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten kann gewährt werden.
• Milliardeninvestitionen der Wärmepumpenindustrie setzen stabile politische Rahmenbedingungen voraus
• Nationale und europäische Verordnungen dürfen den Wärmepumpenhochlauf nicht gefährden
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Die Förderkulisse für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden bleibt 2023 weitgehend stabil. Im Neubau wird die BEG-Förderung zunächst bis März fortgeführt, danach soll ein neues Förderprogramm beim BMWSB