ZVSHK begrüßt Urteil zur Installation von Photovoltaikanlagen

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Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat in einer Stellungnahme klargestellt, dass SHK-Betriebe Photovoltaikanlagen weiterhin installieren dürfen.

Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das festlegt, welche Unternehmen für Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen werben dürfen. Zwar stellt das Gericht klar, dass hierfür eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist. Nach Auffassung des ZVSHK erklärt das Urteil die Arbeiten jedoch nicht zu einer ausschließlich dem Dachdecker- oder Elektrohandwerk vorbehaltenen Tätigkeit. SHK-Betriebe fallen ebenfalls unter die vom Urteil erfassten zulassungsberechtigten Handwerksbetriebe. 

Michael Kober, technischer Referent des ZVSHK, erklärte in der Pressemitteilung des Verbands: „Die öffentliche Darstellung darf nicht den Eindruck erwecken, dass nur zwei Gewerke für die Photovoltaik zuständig sind. Das entspricht nicht der handwerksrechtlichen Realität. Insbesondere das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk ist im Bereich der Metall- sowie Dach- und Fassadenarbeiten ausdrücklich qualifiziert und zur Ausführung solcher Arbeiten berechtigt.“ 

Die Klarstellung unterstreicht die Rolle von SHK-Betrieben als Anbieter integrierter Energielösungen für Gebäude.  

Hier geht es zur Pressemeldung des ZVSHK 

Ein Gerichtshammer wird auf einer Holzplatte geschlagen. Im Hintergrund ist das Logo des Zentralverbandes Sanitär, Heizung, Klima sichtbar. Die Hand, die den Hammer hält, ist teilweise im Bild zu sehen.