Was sich 2026 bei Heizkosten und Wärmepumpen ändert

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Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 greifen mehrere Änderungen, die Wärmepumpen mittelbar und unmittelbar betreffen: Der CO2-Preis steigt in einen marktbasierten Bereich, die Förderanforderungen werden in Teilen verschärft – und Wärmepumpenstrom mit eigenem Zähler wird günstiger.

Nationaler Emissionspreis steigt

Zum einen steigt der CO2-Preis im nationalen Emissionshandel (BEHG). Nach der bisherigen Festpreisphase wird der Preis für eine Tonne CO2 ab 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro marktbasiert ermittelt. Für Erdgas, Heizöl und andere fossile Energieträger bedeutet das zusätzliche Kosten, die über die Brennstoffpreise an die Verbraucher weitergegeben werden.
Ein Beispiel verdeutlicht die Wirkung: Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Erdgas und einem angenommenen Kesselwirkungsgrad von 0,95 verursacht rund 3,7 Tonnen CO2 pro Jahr. Je nach CO2-Preis ergeben sich dadurch Zusatzkosten von etwa 200 bis 240 Euro jährlich. Damit steigt der wirtschaftliche Druck auf fossile Heizsysteme weiter – und die relative Attraktivität strombasierter Lösungen nimmt zu.

Verschärfung der Schallpegel für Wärmepumpen in der BEG-EM

Parallel dazu gelten ab dem 1. Januar 2026 verschärfte Förderanforderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für Luft/Wasser-Wärmepumpen werden nur noch Anlagen gefördert, deren Außeneinheiten den Schallleistungspegel mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung liegen. Bislang genügte eine Unterschreitung um 5 dB. Die Regelung ist bereits in der geltenden Förderrichtlinie verankert und tritt ohne Übergangsfrist in Kraft.

Maßgeblich für die Anwendung der neuen Schallanforderungen ist dabei der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Damit gelten die verschärften Vorgaben auch für Wärmepumpen, für die bereits in den Jahren 2024 oder 2025 ein Förderantrag gestellt und bewilligt wurde, die jedoch erst ab 2026 installiert und in Betrieb genommen werden

Unabhängig davon gilt: Die BEG-Förderung läuft über den Jahreswechsel zunächst regulär weiter. Für 2026 stehen im Bundeshaushalt ausreichend Mittel zur Verfügung, Anträge bei der KfW bleiben möglich.

Beihilfe-Vorbehalt bei Umlagen-Entlastung entfällt

Eine positive Entwicklung gibt es beim Strompreis für Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt. Ab 2026 entfällt für diesen Stromverbrauch die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage. Diese Ermäßigungen konnten bereits in den Vorjahren geltend gemacht werden, standen allerdings unter Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission – dieser Vorbehalt entfällt nun. Dadurch sinkt der Wärmepumpenstrompreis für 2026 um rund 1,65 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Bei einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh entspricht das einer Entlastung von knapp 100 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe über einen separaten Zählpunkt betrieben wird und die Privilegierung fristgerecht beim Netzbetreiber geltend gemacht wird.

 

Ein älteres Paar und ein Handwerker sitzen an einem Tisch, besprechen Dokumente und lächeln. Der Handwerker erklärt etwas, während das Paar aufmerksam zuhört. Im Hintergrund ist eine helle, moderne Küche sichtbar.
Ein Ehepaar und ein Handwerker sitzen am Küchentisch.