Pressemitteilung von BDH und bved: Klarheit bei der Heizkostenabrechnung von gebläseunterstützten Heizkörpern

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BDH und bved legen gemeinsame Kriterien für gebläseunterstützte Heizkörper als Grundlage für korrekte Heizkostenabrechnung vor.

Mit einem neuen Informationsblatt legen der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement (bved) erstmals gemeinsame Kriterien für die Installation und den Betrieb gebläseunterstützter Heizkörper vor. Ziel ist eine rechtssichere Heizkostenabrechnung nach DIN EN 834 – insbesondere bei Sanierungen mit Wärmepumpen.


Gebläseunterstützte Heizkörper spielen eine wichtige Rolle für die Wärmewende im Gebäudebestand: Sie ermöglichen niedrigere Vorlauftemperaturen und damit einen effizienteren Betrieb von Wärmepumpen. Bisher fehlte jedoch eine einheitliche Grundlage für die korrekte Abrechnung der Verbrauchskosten in Gebäuden, in denen solche Heizkörper eingesetzt werden.

Das neue Informationsblatt schafft nun Klarheit: Es definiert praxisgerechte Anforderungen an Steuerung, Drehzahl, Leistung und Kennzeichnung der Geräte – und sorgt damit für Transparenz bei Installation, Betrieb und Abrechnung. Auch sachverständige Stellen nach Heizkostenverordnung waren in die Erarbeitung eingebunden, um die technische Umsetzbarkeit und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Für Gebäudeeigentümer, Fachhandwerker und Abrechnungsdienstleister bedeutet das: Die Abrechnung über Heizkostenverteiler ist auch bei modernen Heizkörperlösungen wie nachrüstbaren Gebläseheizkörpern künftig verlässlich möglich – und damit kompatibel mit den Anforderungen an moderne, nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen.

 

Den Link zur Pressemitteilung finden Sie hier.

Das Bild zeigt zwei weiße Heizkörper in einem modernen Raum. Sie sind parallel zur Wand auf dem Boden platziert und haben ein schlichtes, vertikal gestreiftes Design. Die Fenster im Hintergrund lassen viel Licht herein. Der Boden ist hell und verspiegelt.