Koalitionsausschuss zum Gebäudeenergiegesetz: Eckpunkte der Novelle für Ende Januar angekündigt
Der Bundesverband Wärmepumpe verweist im Zuge der geplanten Novelle auf den Erfolg der aktuellen Rahmenbedingungen.
Die Koalition hat angekündigt, bis Ende Januar Eckpunkte der angekündigten Vereinfachung des Gebäudeenergiegesetzes vorzulegen und die Novelle bis Ende Februar zu beschließen. In diesem Zusammenhang möchte man das Gesetz noch technologieoffener und flexibler gestalten, um es dann unter den neuen Namen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ zu stellen.
Der Bundesverband Wärmepumpe begrüßt, dass es nun einen Fahrplan zur Beendigung der derzeit herrschenden Unsicherheit in der Heizungsbranche gibt.
Dr. Martin Sabel, BWP-Geschäftsführer: „Der Wärmemarkt ist auf Kurs in Richtung Erneuerbare. Abrupte Eingriffe in den funktionierenden Rechtsrahmen oder gar ein kompletter Systemwechsel würden einem der wenigen derzeit im Wachstum begriffenen Wirtschaftszweige in Deutschland schaden. Wir werten die heutigen Aussagen der Koalitionsspitzen als Beleg, dass diese sich der Brisanz und Sensibilität des Marktes bewusst sind und die aktuellen Regelungen deshalb zügig und mit Bedacht reformieren wollen.“
Der BWP betont: Die aktuellen Heizungsregelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (§§ 71 ff.) und die sie flankierende BEG-Heizungsförderung funktionieren und werden von Verbrauchern, Industrie und Handwerk akzeptiert und umgesetzt. Der Aufwuchs bei den Wärmepumpen ist dafür der beste Beleg: Mit etwa 300.000 verkauften Geräten wird die Wärmepumpe im Jahr 2025 erstmals das am häufigsten verkaufte Heizungssystem sein. In seiner jetzigen Form trägt das Gesetz dazu bei, die Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu erreichen, die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten zu reduzieren und die Gebäudemodernisierung für wirtschaftlichen Aufschwung zu nutzen.
Dabei verweist der Bundesverband Wärmepumpe auch auf die Ergebnisse aus einem Rechtsgutachten, wonach eine Streichung der Heizungsvorgaben aus dem GEG gegen nationales Klimaschutz- und Verfassungsrecht sowie gegen europäisches Recht verstoßen würde. Neue Regelungen wären demnach nur dann rechtssicher, wenn sie mindestens ebenso wirksam für die Wärmewende wären wie der bestehende Rechtsrahmen. Eine neue Verunsicherung der Industrie, die eigentlich in den weiteren Aufbau von Produktionskapazitäten und Arbeitsplätzen investieren möchte, muss in jedem Fall vermieden werden.
