KfW verbessert weiter ihr Programm „Energieeffizient Sanieren“

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Die KfW verbessert zum 01.08.2015 weiter die Förderbedingungen im Programm „Energieeffizient Sanieren“.

Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, kann künftig auf eine noch bessere Förderung durch die KfW bauen. Der Höchstbetrag für Förderkredite im Programm „Energieeffizient Sanieren“ steigt von 75.000 EUR auf 100.000 EUR pro Wohneinheit. Gleichzeitig erhöht die KfW die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5 % des Darlehensbetrags (max. 27.500 EUR pro Wohneinheit). Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können zukünftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 EUR z.B. für ihre Eigentumswohnung erhalten oder maximal 60.000 EUR für ihr Zweifamilienhaus.

Grundsätzlich gilt dabei: Je anspruchsvoller der Energieeffizienzstandard nach Sanierung ist, umso stärker die Förderung der KfW. Die bisherigen Zuschüsse werden für alle KfW-Effizienzhaus-Standards um 5 Prozentpunkte aufgestockt. Die Maximalbeträge können für das Erreichen des höchsten Standards KfW-Effizienzhaus 55 beantragt werden. Auch werden nun jüngere Wohngebäude förderfähig, für die der Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

Darüber hinaus werden von nun an energieeffiziente Einzelmaßnahmen beim Sanieren auch mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 % gefördert. Einzelmaßnahmen sind eine Alternative für Bauherren, für die sich eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus noch nicht rechnet oder die schrittweise sanieren wollen.

Das Programm „Energieeffizient Sanieren“ dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.

Verbesserung der Investitionszuschüsse um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:

  • KfW-Effizienzhaus 55: nun 30 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 30.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70: nun 25 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 25.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85: nun 20 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 20.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 100: nun 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 17.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115: nun 15 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 15 % der förderfähigen Investitions-kosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit

Verbesserung der Tilgungszuschüsse für Kredite um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:

  • KfW-Effizienzhaus 55: nun 27,5 % des Kreditbetrages, maximal 27.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70: nun 22,5 % des Kreditbetrages, maximal 22.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85: nun 17,5 % des Kreditbetrages, maximal 17.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 100: nun 15 % des Kreditbetrages; maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal 12.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal 12.500 EUR pro Wohneinheit

Weitere Verbesserungen im Einzelnen:

  • Einführung eines Tilgungszuschusses von 7,5 % für Einzelmaßnahmen im Kreditprogramm
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrags von 75.000 EUR auf 100.000 EUR pro Wohneinheit
  • Anpassung des Baujahres: Gebäude mit Bauantrag bis zum 31.01.2002 sind nun förderfähig (bislang 01.01.1995)

Weitere Informationen finden Sie <link https: www.kfw.de kfw-konzern newsroom aktuelles pressemitteilungen pressemitteilungen-details_287936.html _blank>hier

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