Heizungstausch mit Wärmepumpe ist attraktiver denn je: Staat übernimmt bis zu 45 Prozent der Investitionskosten

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Die neuen Förderrichtlinien für Erneuerbare Heizungssysteme gelten seit 1. Januar 2020.

Seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme neue Förderrichtlinien. Die Bundesregierung unterstützt den Einbau klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen im Rahmen des sogenannten Marktanreizprogramms mit einem Investitionszuschuss von bis zu 35 Prozent im Neubau und in der Modernisierung. Wird eine Ölheizung ersetzt, werden Wärmepumpen sogar mit bis zu 45 Prozent Erstattung der Investitionskosten gefördert. Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. 

„Der Umstieg von fossilen Heizungsanlage auf erneuerbare Heizungssysteme ist ein entscheidender Schritt für die Erreichung der Klimaschutzziele“, so Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe. „Mit den neuen Förderrichtlinien schafft die Bundesregierung wichtige Anreize für den Einbau einer umweltschonenden Heizung. Insbesondere der Heizungstausch wird reichlich belohnt.“ 

Wer bislang mit Öl heizt, bekommt bei dem Wechsel zu einer Wärmepumpe 45 Prozent aller Kosten rund um den Heizungstausch erstattet. Dazu zählen beispielsweise auch die Kosten für die Entsorgung der Altgeräte, für den Einbau von effizienten Flächenheizungen und für die Erschließung der Wärmequelle (Erdbohrungen), etc.

Anpassung der Förderrichtlinien: Die wichtigste Änderungen auf einen Blick

Effiziente Heizungssysteme werden über das Marktanreizprogramm und die KfW bereits seit vielen Jahren gefördert. Die technischen Anforderungen an die Wärmepumpen in Wohngebäuden haben sich im Rahmen der aktuellen Anpassungen nicht geändert:  Im Vergleich zu der bis 2019 geltenden MAP-Förderung ist sind im Wesentlichen folgende Punkte angepasst worden:

•    Umstellung auf eine Anteilsförderung: Für die Errichtung einer Wärmepumpe und die dazugehörigen notwendigen Umfeldmaßnahmen beträgt die Förderung sowohl im Bestand als auch im Neubau 35 Prozent der förderfähigen Kosten. 

•    Durch eine Austauschprämie erhöht sich die Anteilsförderung beim Ersatz einer Ölheizung auf 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Weitere Bonusförderungen gibt es nicht mehr. 

•    Förderung gibt es auch für Wärmepumpen, die nur die Bereitstellung der Raumheizung übernehmen - selbst wenn die Warmwasserbereitung nicht über Erneuerbare Energien erfolgt.

•    Die Förderung wird auf Hybridheizungen (Gas- sowie EE-Hybrid) ausgeweitet. 

•    Der Bewilligungszeitraum wird auf 12 Monate verlängert. 

Die förderfähigen Kosten betragen bei Wohngebäuden je Wohneinheit maximal 50.000 Euro (brutto) und bei Nichtwohngebäuden maximal 3,5 Mio. Euro (brutto). Entscheidend ist, dass die Anträge vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden. Die eingereichten Kosten dürfen die beantragt Summe nicht übersteigen.  

Großes Interesse am neuen Förderprogramm für Heizen mit Erneuerbaren Energien

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle laufen die Telefone seit Jahresbeginn heiß. Die neuen, noch attraktiveren Fördersätze für Erneuerbare Heizungssysteme haben sich schnell herumgesprochen. Gefördert werden sämtliche Maßnahmen, die unmittelbar mit der neuen Heizungsanlage zu tun haben. Eine Ãœbersicht der förderfähigen Maßnahmen ist in diesem Merkblatt zu finden. 

Wichtig: Für alle, die den Antrag bereits in 2019 gestellt haben, gelten die alten Förderbedingungen rechtsverbindlich. Alle Infos zu den Förderbedingungen (auch im Nichtwohnbereich), die Förderanträge und Merkblätter finden Sie auf den Seiten des BAFA.

Ein Ãœberblick über alle Änderungen und Richtlinien in Zusammenhang mit Wärmepumpen finden Sie auch auf der Webseite des BWP unter www.waermepumpe.de/foederung. 
 

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