BWP zum Entwurf des Geothermie-Wärmepumpen-Speicher-Gesetzes

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Der BWP unterstützt das Vorhaben, fordert aber präzisere Regelungen für Genehmigungsverfahren und einheitliche Standards.

Mit dem Referentenentwurf des Geothermie- und Wärmepumpen-Beschleunigungsgesetzes (GeoBG) will die Bundesregierung den Ausbau klimafreundlicher Wärmeversorgung vorantreiben. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) begrüßt die geplanten Maßnahmen ausdrücklich, sieht jedoch in zentralen Punkten Nachbesserungsbedarf, um Bürokratieabbau und Beschleunigung tatsächlich wirksam umzusetzen.

Besonders positiv bewertet der BWP, dass Wärmepumpen und ihre Quellenanlagen künftig als überragendes öffentliches Interesse anerkannt werden sollen. Dies sei ein entscheidendes Signal für den klimaneutralen Umbau der Wärmeversorgung. Gleichzeitig fordert der Verband, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes klar gefasst wird: Dazu müssen ausdrücklich alle Quellenanlagen, einschließlich kalter Nahwärme und Aquathermie, berücksichtigt werden, um bestehende Versorgungskonzepte nicht auszuschließen.

Um Genehmigungsverfahren erheblich zu beschleunigen, schlägt der BWP die Einrichtung von Beschleunigungsgebieten für Geothermie vor. In wasserwirtschaftlich unkritischen Regionen sollen kleine Erdwärmeanlagen (bis 30?kW) künftig nur anzeigepflichtig statt genehmigungspflichtig sein. Darüber hinaus fordert der Verband bundesweit einheitliche Abstandsregeln für Luft-Wasser-Wärmepumpen und eine Klarstellung im Baugesetzbuch, dass Außeneinheiten keine gebäudegleiche Wirkung entfalten. Auch die Option eines Projektmanagers bei Genehmigungsverfahren hält der BWP nur für große Anlagen (>100?kW) für sinnvoll, um Mehrkosten und unnötige Bürokratie zu vermeiden.

Zwei weiße Klimaanlagen stehen auf einem Kiesbett neben einem modernen Gebäude. Der Rasen ist grün und gepflegt. Die Anlage ist Teil der Außenanlage und bietet Kühlung für das Gebäude.