BEG-Förderung 2026: Neue Schallanforderungen für Wärmepumpen

  • News  Newsletter

Zum 1. Januar 2026 treten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) gezielte Anpassungen in Kraft.

Relevant für die Wärmepumpenbranche ist insbesondere eine Verschärfung der technischen Mindestanforderungen bei Luft/Wasser-Wärmepumpen.

Strengere Schallvorgaben für Luft/Wasser-Wärmepumpen

Ab dem 01.01.2026 werden Luft/Wasser-Wärmepumpen im BEG-Programm nur noch gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung liegen. Bislang reichte eine Unterschreitung um 5 dB aus.

Die Verschärfung ist bereits in der geltenden BEG-EM-Richtlinie vom 21. Dezember 2023 verankert und tritt ohne Übergangsregelung in Kraft. Sie stellt eine reine Fördervoraussetzung dar und geht über die allgemeinen bau- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen hinaus. Damit wird der Nachweis besonders niedriger Schallleistungspegel bei Planung, Produktauswahl und Ausschreibung künftig noch wichtiger. Für einen Teil der aktuell förderfähigen Geräte bedeutet dies, dass sie ab 2026 nicht mehr über die BEG bezuschusst werden können, auch wenn sie weiterhin rechtlich zulässig sind.

Weitere vergleichbare Änderungen der technischen Mindestanforderungen mit Stichtag 01.01.2026 sind nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.

Förderung läuft über den Jahreswechsel weiter

Unabhängig von dieser Anpassung gilt: Die BEG-Förderung wird planmäßig zum Jahreswechsel 2025/2026 regulär fortgeführt. Im vom Bundestag beschlossenen Bundeshaushalt sind für 2026 ausreichend Mittel eingestellt, um das Programm weiterzuführen. Die Förderrichtlinie ist mehrjährig angelegt und gilt zunächst unverändert weiter.

Anträge können daher auch ab dem 01.01.2026 weiterhin bei der KfW gestellt werden. Mögliche Änderungen der Förderrichtlinie sind grundsätzlich denkbar, etwa im Zusammenhang mit einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes oder einem angekündigten Gebäudemodernisierungsgesetz. Solche Anpassungen würden jedoch ein formales Verfahren inklusive Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages erfordern und können nicht über Nacht erfolgen.

Ein Techniker in blauer Arbeitskleidung steht neben einer schwarzen Klimaanlage oder Wärmepumpe, die auf einem Podest platziert ist. Er schaut nachdenklich auf das Gerät, vor einer Backsteinwand in einem Garten.