Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie beschlossen

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Der Europäische Rat hat als letzte Europäische Institution seine Zustimmung zur Novelle der EPBD erteilt.

Am 12. April 2024 hat der Rat der Europäischen Union die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie förmlich angenommen. Diese Überarbeitung zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bereits in einer ersten Stufe bis 2030 deutlich zu reduzieren und den Gebäudebereich bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Die Richtlinie soll außerdem zur Verringerung der Energiearmut beitragen.

Die neuen Rechtsvorschriften bilden einen Rahmen für nationale Zielpfade, um die Emissionen und den Energieverbrauch von Wohn- und Nichtwohngebäuden in der gesamten EU zu reduzieren. Jeder Mitgliedstaat muss seinen eigenen Weg festlegen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16?% und bis 2035 um 20 bis 22?% zu senken, basierend auf dem Jahr 2020. Bei Nichtwohngebäuden sind die 16?% der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2030 und die 26?% der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz im Fokus .

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