MAP-Innovationsförderung stellt kein Haftungsrisiko dar

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Installiert ein Fachhandwerker eine Wärmepumpe, für die ein Antrag für die Innovationsförderung vom Marktanreizprogramm gestellt wurde, erhöht sich das Haftungsrisiko für ihn bei Nichteinhalten der vereinbarten JAZ nicht. Diese muss lediglich nach einem Jahr von dem Handwerksbetrieb nachweislich überprüft werden und das Ergebnis beim BAFA eingereicht werden.

Der Betrieb ist lediglich haftbar, wenn der Fachhandwerker vertraglich eine Garantie auf die JAZ gibt. Insoweit muss im Einzelfall geprüft werden, ob die berechnete JAZ Vertragsbestandteil geworden ist und ob in diesem Fall in den Vertragsunterlagen ausreichend deutlich ist, dass diese das Ergebnis eines normierten Berechnungsverfahrens ist und keine abschließende Aussage über die reale JAZ.