Bundesregierung beschließt neue Energieeinsparverordnung

  • News  Effizienz  Gesetze  Heizung  Politik

Mit der Zustimmung des Bundeskabinetts zum Entwurf des Bundesrates hat EnEV-Novelle die letzte Hürde genommen. Damit kann die novellierte EnEV voraussichtlich zum 1. Mai 2014 in Kraft treten. Deutschland entgeht damit einer Klage wegen Nichtumsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie.

Zunächst war die Novellierung der EnEV im Bundesrat ins Stocken geraten; am 11.10. haben die Bundesländer dem Entwurf jedoch mit einigen Auflagen zugestimmt.

Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2014 im Überblick:

 

  • Zum 1.1.2016 gelten strengere Effizienzvorgaben für Neubauten. Der über das Referenzgebäude ermittelte maximal zulässige Höchstwert des Jahresprimärenergiebedarfs wird mit dem Faktor 0,75 multipliziert. Dies entspricht einer Verschärfung um 25 %.
  • Zum in Kraft treten der EnEV sinkt der Primärenergiefaktor für Strom von 2,6 auf 2,4. Der von der Bundesregierung für diesen Zeitpunkt vorgesehene Wert von 2,0 ist bereits heute in der aktuellen Normung (DIN V 18599) verankert. Eine entsprechende Anpassung scheiterte aber am Widerstand des Bundesrates.
  • Zum 1.1.2016 wird der Primärenergiefaktor für Strom auf 1,8 gesenkt. Die primärenergetische Bewertung der Wärmepumpe wird dadurch besser. Dies spiegelt den steigenden Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien wider. .
  • Die Stilllegungspflicht für alte Heizkessel wird für die Jahrgänge vor 1985 fortgeschrieben – bisher war 1978 der Stichtag. Generell besteht eine Pflicht zur Außerbetriebnahme nach 30 Jahren Betriebszeit; nicht betroffen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Außer einer Präzisierung bei der Nachrüstung von Wärmedämmungen oberster Geschossdecken gibt es keine weiteren neuen Anforderungen an Bestandsgebäude.
  • Die Energieausweise werden verbraucherfreundlicher: Der schon aus den bisherigen Energieausweisen bekannte Bandtacho, der die Gesamtenergieeffizienz auf einer Farbverlaufsskala von grün bis rot anzeigt, wird künftig ergänzt. Die neuen Energieausweise stellen Endenergiebedarf bzw. -verbrauch mit den etwa von Haushaltsgeräten bekannten Energieklassen A+ bis Hdar. Nach überschlägigen BWP-Berechnungen erreicht ein KfW-Effizienzhaus 70 mit Luft-Wasser-Wärmepumpe die Bestnote A +, das gleiche Haus mit Gasbrennwert und solarer Trinkwarmwassererwärmung erreicht A, mit einer Pelletheizung hingegen nur C.
  • In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat außerdem, die Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung mit jährlich 2 Mrd. Euro auszustatten, sowie die Zusammenführung der EnEV mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und dem Energieeinsparungsgesetz.
  • Die von Experten scharf kritisierte Möglichkeit von vereinfachten Musterberechnungen („EnEV-easy“) wurde als explizite Alternative im Verordnungstext gestrichen.

Weitere Infos finden Sie im Bereich Energiepolitik.