BWP-inform 09/2018

Editorial

Liebe BWP-Mitglieder, liebe Abonnenten unseres Newsletters,


es hat den Anschein, als blockiere sich die Bundesregierung mit intern geschaffenen Problemen selbst in Ihrer Arbeit. Dabei wäre es an der Zeit, sich um die vielen drängenden Probleme zu kümmern und richtungsweisende energiepolitische Entscheidungen nicht länger zu verschieben, sondern endlich anzupacken. 


Im Hintergrund tun wir nach wie vor alles dafür, dass es zu fairen Preisen der Energieträger im Wärmesektor kommt - eine CO2-Abgabe wird mittlerweile von sehr vielen Akteuren der Energiewelt befürwortet - aber der Weg dahin ist noch weit, wir bleiben dran. 


Alles, was uns auf dem energiepolitischen Parkett in den vergangenen vier Wochen beschäftigt hat und vieles mehr lesen Sie in unserem aktuellen Newsletter. Mitglieder haben wie immer auch die Möglichkeit, verbandsinterne Neuigkeiten zu erfahren.

Beteiligen Sie sich auch weiterhin gern an unseren Diskussionen und folgen Sie uns bei Facebook oder bei Twitter - wir freuen uns immer, von Ihnen zu hören. Vielleicht sehen wir uns ja auch auf dem 16. FORUM Wärmepumpe im November in Berlin? Tickets sind noch verfügbar.

Bis dahin eine spannende Lektüre und herzliche Grüße aus dem herbstlichen Berlin

Ihr Martin Sabel

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News & Pressemitteilungen

   

Die Bundesnetzagentur hat in dieser Woche Festlegungen veröffentlicht, die ab nächstem Jahr für die Netzintegration von neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen gelten. Die Grundlage dafür bildete die Neufassung des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit den neuen Regelungen wird den Verteilnetzbetreibern ein Instrument an die Hand gegeben, um im akuten Notfall den maximalen Leistungsbezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in notwendigem Umfang bis zu einem bestimmten Wert zu begrenzen. Im Gegenzug darf der Netzanschluss nicht mehr aus Gründen der Netzkapazität verweigert oder verzögert werden.

   

Berlin, 29. November 2023. Das politische Berlin ringt um Lösungen für die Haushalte 2023, 2024 und darüber hinaus. GIH und BWP verweisen darauf, dass Rufe nach Kürzungen in der Klimapolitik zu Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, Energieberatenden, ausführenden Gewerken und Industrie führen. Im Gebäudebereich sei nach monatelangen, kontroversen Debatten dringend Klarheit erforderlich, dass insbesondere die verabredeten Anpassungen der BEG zum Jahreswechsel an den Start gehen, und ihr positiver Effekt auch nicht durch Streichungen an anderer Stelle wieder zunichte gemacht werde. Stattdessen solle die Ampelkoalition die Klima- und Gebäudepolitik so aufstellen, dass etablierte Technologien und Geschäftsmodelle der Wärmewende verstärkt zu Anwendung kommen. Eine erfolgreiche Klimapolitik dulde keine jährlichen Diskussionen um die Verteilung knapper Ressourcen.

   

Das BMWSB hat mitgeteilt, dass die Förderung für den Klimafreundlichen Neubau (KFN) nicht vom Antragsstopp betroffen ist, der am 23.11. für eine handvoll KfW-Förderprogramme verhängt wurde.

   

Der BEE fordert, dass die BEG auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) Bestandteil des Haushalts für 2024 bleibt.

   

Der Bundeshaushalt muss vorerst mit 60 Milliarden Euro weniger im Klima- und Transformationsfonds auskommen. Der BWP fordert, die Ausfinanzierung der BEG dennoch dauerhaft sicherzustellen.

   

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundestag das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz WPG) mit den Stimmen der Ampelfraktionen verabschiedet. Damit ist der ordnungsrechtliche Rahmen zur Wärmewende mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 nun gesetzt. Zuvor war bereits im September das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet worden.

   

Die Bundesregierung hatte die Energiepreisbremse eingeführt, um Verbraucher zu entlasten. Infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine waren die Energiepreise massiv gestiegen.

   

In einem gemeinsamen Brandbrief haben sich die Geschäftsführer von 18 Verbänden an die Bundesregierung und den Bundestag gewandt und eingefordert, umgehend die langfristige und auskömmliche Finanzierung für Förderprogramme für Klimaschutzinvestitionen sicherzustellen und zu verkünden.

   

Nach der Verabschiedung des Heizungsgesetzes durch den Bundestag gilt ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich die Anforderung, dass alle neu installierten Heizungsanlagen (in Neubauten und Bestandsimmobilien, sowohl in Wohn- als auch in Nichtwohngebäuden) mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen.

   

Diese Woche gehen wir mit unserer neuen digitalen Kampagne an den Start: Warmwerden mit der Wärmepumpe!

   

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) fordern die Regierungsfraktionen in einem heute vorgelegten gemeinsamen Positionspapier auf, kurzfristig für eine Entlastung beim Strompreis zu sorgen, um das von der Bundesregierung gesteckte Ziel von 500.000 Wärmepumpen ab 2024 zu erreichen.

Für BWP-Mitglieder

   

Das Ressort Technik hat leichte Anpassungen am BWP Schallrechner beschlossen und fasst eine Überarbeitung einiger technischer Ratgeber und Leitfäden ins Auge.

   

Was beinhaltet die Einigung im Trilog-Verfahren? Wie ist künftig der Neueinbau geregelt, was gilt für Service und Wartung?

   

Der BWP hat seine Antwort auf die PFAS-Konsultation am 25.09. bei der Europäischen Chemikalienagentur EHCA eingereicht.

   

Aktuell stehen das Wärmeplanungsgesetz, das Thema Strompreise und die Förderung im Fokus der Arbeit des Ressort Politik.

   

Der Beirat berichtet unter anderem von seiner Sitzung am 18.09. sowie über aktuelle Informationsangebote.                              

 

Veranstaltungen

 

Neues im Blog

 

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Die Pressefahrt des BWP in Rheinland-Pfalz hat viele spannende Einsichten ermöglicht. Wir blicken mit einem Video zurück auf zwei spannende Tage!

Neue Mitglieder

Wir begrüßen neu bei uns im Verband:

Das Fachhandwerksunternehmen  Massmann GmbH in Blankenrath

HERZLICH WILLKOMMEN!

 

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