Stellen Sie hier Ihre Frage zur Wärmepumpe, zur Heizungsmodernisierung...

 

Antworten

Ist eine Zertifizierung nach Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments in Verbindung mit § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung nur für den bei uns angestellten Monteur zwingend erforderlich oder auch für den Betrieb?

Volker Weinmann

Daikin Airconditioning Germany

Gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung §5 Absatz 4 muss der Betrieb ebenfalls zertifiziert sein, wenn die Monteure Installationen, Wartungsarbeiten und Instandhaltungsarbeiten von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, einschließlich deren Kreisläufen durchführen. Weiterhin ist ein Bezug von Kältemitteln nur für zertifizierte Betriebe möglich.

 


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