Der Schallrechner ermöglicht die Beurteilung der Lärmimmissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen nach TA Lärm im Tagbetrieb zu Zeiten erhöhter Empfindlichkeit und während der Nacht. Mit der Berechnung ist eine Abschätzung der Lärmimmissionen an schutzbedürftigen Räumen (maßgebliche Immissionsorte) auf angrenzenden Grundstücken bzw. die Ermittlung des notwendigen Abstands der Wärmepumpe möglich. Die Ergebnisse resultieren aus dem überschlägigen Prognoseverfahren der TA Lärm vom 01. Juni 2017 und können daher im Falle eines Nachbarschaftsstreits kein individuelles Schallgutachten ersetzen.

    Bei sämtlichen Gerätedaten handelt es sich um Herstellerangaben. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt beim jeweiligen Unternehmen.

    Der schallreduzierte Betrieb kann zu einer Leistungsreduzierung der Wärmepumpe führen.

    Literatur:  TA Lärm  LAI Leitfaden 

    1. Angaben zur Luft-Wärmepumpe
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    Das Bild zeigt ein Qualitätssiegel mit einem großen blauen „Q“ und dem Text „European Quality Label for Heat Pumps“ darunter. Am unteren Rand befindet sich das Logo der EHPA. Dieses Siegel kennzeichnet die Qualität von Wärmepumpen in Europa. Das Bild zeigt ein Logo mit dem Text "SG Ready" und darunter "Smart Heat Pumps". Der Hintergrund ist schwarz, der Text ist groß und auffällig gestaltet, um die Bereitschaft für smarte Wärmepumpen zu kennzeichnen. Logo mit dem Text „CEN heat pump KEYMARK“. Das Design zeigt eine stilisierte Darstellung einer Wärmepumpe, ergänzt durch das Keymark-Symbol. Dies kennzeichnet Produkte, die bestimmten europäischen Standards entsprechen.
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    dB(A) ?
    dB(A) ?
    dB(A) ?
    Zuschlag für Tonhaltigkeit KT (nach Herstellerangaben)
    Tagbetrieb
    Nachtbetrieb
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    2. Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm
    ?
    tagsüber (6:00 – 22:00)
    nachts (22:00 – 6:00 Uhr)
    70 dB(A)
    70 dB(A)
    65 dB(A)
    50 dB(A)
    60 dB(A)
    45 dB(A)
    55 dB(A)
    40 dB(A)
    50 dB(A)
    35 dB(A)
    45 dB(A)
    35 dB(A)
    63 dB(A)
    45 dB(A)
    3. Aufstellung
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    Bild vergrößern
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    m ?
    m ?
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    4. Abschirmung
    Bild vergrößern
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    5. Lärmschutzmaßnahmen
    mit planerischem Nachweis
    ?
    dB(A)
    Ungültige Eingabe für Wert der Lärmschutzmaßnahme
    dB(A)
    Ungültige Eingabe für Wert der Lärmschutzmaßnahme
    dB(A)
    Ungültige Eingabe für Wert der Lärmschutzmaßnahme
    6. Ergebnisse
    Der Immissionsrichtwert wird sowohl im Tag- als auch im Nachtbetrieb um mindestens 6 dB(A) unterschritten. Die Anlage ist nicht relevant nach TA Lärm 3.2.1.
    ?
    Mindestens ein Beurteilungspegel liegt weniger als 6 dB(A) unter dem Immissionsrichtwert. Gegebenenfalls sind Schallimmissionen aus weiteren Quellen ("Vorbelastung") zu berücksichtigen.
    ?
    Mindestens ein Beurteilungspegel liegt über dem Immissionsrichtwert.
    ?
    • Tagbetrieb

      Beurteilungspegel Lr:
      dB(A)

       

    • Nachtbetrieb

      Beurteilungspegel Lr:
      dB(A)

       

    7. Generelle Angaben
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