Pflicht zur Etikette für alte Heizungen

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Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen Bezirksschornsteinfeger im Rahmen ihrer Feuerstättenschau alte Heizkessel mit einem Energieeffizienzlabel bewerten. Betroffen sind alle Heizkessel, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen, älter als 15 Jahre sind und über eine Nennleistung bis 400 kW verfügen.

Welche Kessel wann ihre Bewertung erhalten, hängt vom Baujahr ab. 2017 sind alle Kessel an der Reihe, die bis einschließlich 1991 eingebaut wurden. Auch Heizungsinstallateure können das Energielabel im Rahmen ihrer Wartungsarbeiten vergeben. Der BWP hat zu diesem Zweck einen Flyer erstellt, der über die Vorzüge einer Sanierung mit Wärmepumpe informiert.

Das Energielabel soll Verbraucher zur Heizungssanierung motivieren. Das Durchschnittsalter der Heizungen liegt laut Bundeswirtschaftsministerium bei 17,6 Jahren, mehr als ein Drittel ist sogar älter als 20 Jahre. Das Energielabel für Heizungen ist den Verbrauchern von Kühlschränken und Waschmaschinen bekannt. Es umfasst die Skala von A++ bis D. Die obersten Klassen A++ bis A+ erhalten besonders effiziente Heizungen, wie beispielsweise Wärmepumpen. Brennwertkessel erhalten ein A oder B, bei den Klassen C und D handelt es sich um einen veralteten Standard- oder Niedertemperaturkessel.

Erklärfilm zum Heizungslabel

Heizungswartung