NRW: Finanzspritze für Erdwärmeheizungen

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Nordrhein-Westfalen hat die Richtlinie für sein Förderprogramm progres.nrw überarbeitet. Erdwärme-Heizungen erhalten ab sofort einen Zuschuss für die Erschließung der Wärmequelle.

Das Programm progres.nrw-Markteinführung bietet finanzielle Unterstützung unter anderem beim Einbau erneuerbarer Heizsysteme, Wärmenetze und Energiespeicher. Für Erdwärmeheizungen gibt es in Verbindung mit Sonden, Kollektoren und Brunnen die folgenden 

Zuschüsse: 

  • Erdwärmesonden (bis 400 Meter Tiefe): 10 € pro Meter
  • Erdwärmekollektoren: 6,5 € pro Quadratmeter
  • Brunnenbohrungen (bis 400 Meter Tiefe): die Höhe des  Zuschusses wird sich an der Förderleistung der Brunnenpumpe orientieren. Die derzeitige Formulierung ist allerdings missverständlich und soll noch präzisiert werden.
  • Neben den typischen Quellenanlagen werden auch Eisspeicher mit 25 Prozent gefördert.
  • Eine Förderung für Luft-Wärmepumpen hingegen ist nicht vorgesehen. 

Voraussetzungen für die Förderung ist die Auslegung der Anlage nach der VDI-Richtlinie 4640 und fachgerechte Montage durch einen Fachunternehmer, die Entsprechung mit den wasserwirtschaftlichen Anforderungen des Landes und die Erfüllung der Mindestkriterien für die Jahresarbeitszahl des bundesweiten Marktanreizprogramms (3,8 bei Wohngebäuden, 4,0 bei Nichtwohngebäuden). 

Mögliche Fallstricke im Neubau

Im Neubaubereich liegt die erforderliche JAZ für die Förderberechtigung bei 4,5. Die Förderung im Neubau gilt jedoch nicht, wenn mit der Erdwärme-Anlage die gesetzlichen Anforderungen durch das EEWärmeG erfüllt werden sollen. In diesem Fall stehen lediglich die Fördergelder durch das MAP zur Verfügung. 

Um im Neubau eine progres.nrw-Förderung zu erhalten, muss das EEWärmeG durch eine alternative Maßnahme erfüllt werden. Hierfür bietet sich v.a. die Option „Einsparung von Energie“ an. Dies bedeutet, dass die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) bezüglich Primärenergiebedarf und Wärmedämmung um mind. 15% unterschritten werden müssen. Dies gilt z.B. für Gebäude mit dem Standard KfW-55 oder besser. Wichtig ist es darum darauf zu achten, den richtigen EEWärmeG-Nachweis zu verwenden und diesen dem Förderantrag beizulegen. 

Update 07.03.2017: Diese Anforderung (Fallstrick) ist inzwischen entfallen.

Kombinierbarkeit mit BAFA und KfW

Die Kombinierbarkeit mit den Bundesförderprogrammen MAP und KfW-Energieeffizient Bauen und KfW-Energieeffzient Sanieren ist möglich. Anträge können ab sofort bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden, die wie bisher das Förderprogramm landesweit umsetzt. Auf der Webseite der Bezirksregierung stehen neben der neuen Förderrichtlinie auch die aktuellen Antragsvordrucke als Download zur Verfügung. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium sieht in dem Markteinführungsprogramm einen wichtigen Beitrag zur Klimaschutzpolitik des Landes.

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Bildquelle: istock / AlexRaths