Luft-Wärmepumpen: Neuer Lärmschutz-Erlass in Brandenburg

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Mit einem neuen Erlass gibt das Umweltministerium präzisiere Vorgaben für die Landesbehörden über die Bewertung immissionsschutzrechtliche Bewertung von Luft-Wärmepumpen.

Wird im Rahmen eines Neubauvorhabens der Einsatz einer außen aufgestellten Luft-Wärmepumpe geplant, holen die unteren Baubehörden in Brandenburg in der Regel eine Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) ein. Dieses entscheidet dann, ob die geplante Aufstellung den geltenden Lärmschutzanforderungen genügt. Tut sie das nicht, kann das LUGV seine Zustimmung zur Aufstellung der Luft-Wärmepumpe verweigern.

Grundlage der Bewertung sind die TA-Lärm sowie der LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten, der als Auslegungshilfe für die TA Lärm dienen soll. Mit seinem Erlass gibt das Umweltministerium nun präzisere Vorgaben, wie die Dokumente in Brandenburg auszulegen sind.

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