Ãœberraschender Zusatzkompromiss im Heizungsstreit

Die Regierungsparteien haben nach übereinstimmenden Angaben eine zusätzliche Erfüllungsoption in den Gesetzentwurf zum GEG aufgenommen.

Im Berlin, 01.04.2023 - Im Streit um das Gebäudeenergiegesetz hat sich die Regierungskoalition nach dem vorliegenden Entwurfstext überraschend auf einen weiteren Kompromiss geeinigt. Auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden nun als Erfüllungsoption für das Gebot zur Nutzung von 65% Erneuerbarer Energien beim Ersatz einer alten Heizung  akzeptiert. Dazu erklärt ein Energieexperte ein Energieexperte vom Umweltforschungsinstitut UFO: „Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor setzen nur 20% der Energie in Vortrieb um, der Rest wird als Wärme freigesetzt. Deshalb sind PKW viel besser für die Gebäudebeheizung als für die Fortbewegung geeignet und sollten im Sinne eines freien Marktes und echter Technologieoffenheit auch im Gebäudesektor nicht ausgeschlossen  werden. Verbote behindern den Markt bei der Suche nach der besten Lösung. “ Voraussetzung für die Nutzung von PKW als Erfüllungsoption im GEG ist nach Angaben aus mit dem Entwurf vertrauten Quellen allerdings, dass die Motoren mit E-Fuels betrieben werden. Damit klar ist, dass das Fahrzeug ausschließlich als Heizung verwendet wird, müssen außerdem die Räder oder alternativ das Lenkrad abmontiert werden. Der ZDH hat bereits verlautbaren lassen, dass ausreichend qualifizierte Handwerker zur Verfügung stünden, um den Kühlkreislauf des Motors mit dem Heizkreislauf des Gebäudes zu koppeln und das System anschließend hydraulisch abzugleichen, um Effizienzverluste zu vermeiden. Mit Vorlauftemperaturen von mehr als 90 Grad eignen sich Verbrenner hervorragend für die Beheizung ineffizienter Bestandsgebäude.

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