BVG veröffentlicht Impulspapier für den Wärmemarkt

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Der Bundesverband Geothermie (BVG) reagiert auf das Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz und den BMWi-Dialog „Klimaneutrale Wärme“ mit Vorschlägen zur Dekarbonisierung des Wärmemarktes.

Das Bundesverfassungsgericht unterstrich in seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz, dass eine Verlagerung von Treibhausgasminderungen in die Zukunft aufgrund von unterlassenen Maßnahmen nicht zulässig ist. Dies bedeutet, dass der Ausbau der Nutzung Erneuerbaren Energien stark beschleunigt werden muss. Mit der Nutzung von Geothermie kann der wesentliche Teil der Treibhausgasminderung im Wärmmarkt zeitnah, wirtschaftlich, umweltfreundlich und zuverlässig erfolgen. Das Impulspapier „Klimaneutrale Wärme aus Geothermie 2030/2050 – Antworten auf zentrale Fragen“ finden Sie vorab hier.

Zentrale Antworten des Impulspapieres möchten wir Ihnen vorstellen und laden Sie hiermit herzlich zur digitalen Pressekonferenz ein:
Datum: Freitag, 7. Mai 2021   Uhrzeit: 11:30 – 12:30 Uhr

Ansprechpartner: Kathrin Schwarz • kathrin.schwarz@~@geothermie.de

 

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