FÖRDERPOLITIK

Die öffentliche Förderung Erneuerbarer Energien ist ein wichtiges Instrument, um Hausbesitzer zur Investition in erneuerbare Wärme anzuregen. Diverse Programme sollen dieses umfassenden Ziel erreichen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Das BAFA und die KFW fördern den Einbau von effizienten Wärmepumpen aus der Bundesförderung effiziente Gebäude und den KfW-Programmen für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Bis Juli 2021 treten zunächst nur die BEG-Einzelmaßnahmen in Kraft, die sich allein auf die Modernisierung (Heizungsaustausch) richten.
- KfW-Programme: Über zinsgünstige Kredite und Zuschüsse fördert die staatseigene KfW den Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau.
- Darüber hinaus gibt es auf Landesebene Förderprogramme.
BWP-Position
Damit Förderprogramme effektiv sind, müssen sie bedarfsorientiert, möglichst unbürokratisch und vor allem verlässlich sein. Hinsichtlich der Förderpolitik vertritt der BWP daher folgende Positionen:
BAFA-Förderung:
- Verlässlichkeit: Eine langfristige, verlässliche, bestenfalls haushaltsunabhängige Finanzierung muss im Sinne der Investitionssicherheit gewährleistet sein.
- Vereinfachung: Das Antragsverfahren und die Förderkriterien sollten vereinfacht werden, um den Marktteilnehmern die Inanspruchnahme der Förderung und dem BAFA als ausführender Behörde die Genehmigung zu erleichtern.
- Anpassung an technischen Stand: Die Förderung sollte am Markt verfügbaren und ökologisch sinnvollen Technologieoptionen umfassen, z.B. bivalente Anlagen oder die Kombination von Wärmepumpe und PV sowie Brauchwasser-Wärmepumpen.
- Neubau: Die Überfüllung der EnEV-Vorgaben sollte ebenfalls als Fördertatbestand aufgenommen werden.
Steuerabschreibungen: Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung sollte zügig verabschiedet werden und erneuerbare Energien besonders berücksichtigen.
Ansprechpartner Politik

Dr. Björn Schreinermacher
Leiter Politik