Zuschüsse zur Prozesswärmebereitstellung

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Neben Raumwärme und Warmwasser tritt die Prozesswärme als dritte Anwendungsform auf.

In Abgrenzung zu Raumwärme und Warmwasser ist hier Wärme gemeint, die in Betrieben zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredlung von Produkten oder zur Erbringung einer Dienstleistung mit Prozesswärmebedarf genutzt wird. Der Anwendungsbereich wird durch das BAFA konkretisiert.

Die Anlage darf anteilig auch Raumwärme und Warmwasser bereitstellen, der überwiegende Teil muss aber für o.g. Zwecke verwendet werden.

Der Förderbetrag liegt bei max. 30 Prozent der förderfähigen Nettoinvestition. Diese wiederum ist bei 60.000 EUR gedeckelt. Maximal werden also 18.000 EUR ausgezahlt.

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