Hydraulischer Abgleich für die Beantragung von Förderungen nötig

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit dem Marktanreizprogramm den Einbau von Wärmepumpen in den Altbau. In diesem Jahr hat es seine Anforderungen zur Bewilligung von Förderanträgen präzisiert. Gefördert werden können demnach nur Objekte, bei denen der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde.

Auch wenn die Durchführung des hydraulischen Abgleichs einerseits zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten verursacht und so die Investition in „erneuerbare“ Heizungstechnik zunächst zusätzlich verteuert, führen andererseits abgeglichene Wärmepumpen-Systeme zu einem geringeren Brennstoffverbrauch und somit zu geringeren Kosten im laufenden Heizungsbetrieb. Wenn der Fachunternehmer/Heizungsbauer lediglich Einstellungen an bereits vorhandenen Wärmepumpen vornehmen muss,  kostet der hydraulischen Abgleich vergleichsweise wenig und macht sich deswegen noch schneller bezahlt.

Ausnahmen bei der Förderung gibt es, wenn zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit diese Einstellungen vorgenommen werden können, wie zum Beispiel der Einbau von Thermostatventilen, Rücklaufverschraubungen oder Strangdifferenzdruckreglern bis hin zum Austausch der Heizkörper. In diesen Fällen kann der hydraulische Abgleich so teuer sein, dass er wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. In diesen und vergleichbaren Sonderfällen akzeptiert das BAFA anstelle des hydraulischen Abgleichs nach den anerkannten Regeln der Technik auch eine hydraulische Optimierung.

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