EEWärmeG-Erfahrungsbericht vorgestellt

  • News  Newsletter

Im EEWärmeG-Erfahrungsbericht zieht die Regierung eine positive Bilanz zur Wirkung des Gesetzes und legt Ideen zur Weiterentwicklung vor, so auch für die Wärmepumpe.

Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) legt eine Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme im Neubau fest, bildet die gesetzliche Grundlage für das MAP und gibt das Ziel vor, bis 2020 einen EE-Wärme-Anteil von 14 Prozent zu erreichen.

2014 wurde 12,2 Prozent des Wärmeverbrauchs aus Erneuerbaren bereitgestellt (davon entfallen lediglich 5,5 Prozent auf Umweltenergie). Für 2020 erwartet die Regierung einen Anteil von 16,3 Prozent. Das selbstgesteckte Ziel wäre damit übererfüllt. Diese Zahlen kommen aber vor allem durch eine Änderung der Statistik zustande. Anfang 2015 wurde der EE-Wärme-Anteil für 2014 noch mit knapp 9,9 Prozent beziffert. Die Änderung begründete die Bundesregierung mit einer Anpassung an internationale Berichtsnormen, die vor allem zu einer Neubewertung von Biomasse und Strom führten. Das bisher anscheinend nur noch schwer erreichbare 2020-Ziel rückt damit plötzlich in greifbare Nähe. Die Wirkung des Gesetzes wird dementsprechend positiv beurteilt.

Die Wärmepumpe wird in dem Bericht positiv gewürdigt. Insbesondere die massiven Steigerungen der Leistungszahlen bewertet er positiv, gleichzeitig verlangt er jedoch weitere Verbesserungen, insbesondere bei Luft-Geräten. Daneben sehen die Autoren trotz spürbarer Effizienzsteigerungen noch Optimierungspotenziale im realen Betrieb. Für eine Weiterentwicklung des Gesetzes will das Ministerium prüfen, ob eine Anpassung der JAZ-Anforderungen geboten sei, eine Pflicht zur digitalen JAZ-Anzeige eingeführt und das Lastmanagementpotenzial von Wärmepumpen berücksichtigt werden könnten.

Den Erfahrungsbericht finden Sie hier.

BWP-Mitglieder können nach dem Login weiterlesen.

bmwi_logo.jpg