BWP-Stellungnahme zum Artikel "Luftwärmepumpen - Erftstädter kämpfen gegen Geräusche aus dem Nachbargarten"

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Sehr geehrter Herr Wasmund, Sie sprechen in Ihrem Artikel einen wichtigen Aspekt an: Schallschutz bei Luftwärmepumpen gewinnt an Bedeutung angesichts schmaler werdender Grundstücke und verdichteter Bebauung in Großstädten.

Als Branchenverband für Wärmepumpen vertreten wir die Devise, dass schon aus Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft die Geräuschbelästigung auf ein Minimum zu beschränken ist. Hier haben die Hersteller in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben gemacht, es gibt jetzt deutlich leisere  Geräte auf dem Markt. Genauso wichtig ist aber eine sorgfältige Planung und Aufstellung der Anlage. 

Anders als von Ihnen im Artikel dargestellt, werden die Schallemissionen von Luftwärmepumpen durch die TA Lärm umfassend gesetzlich geregelt. Darüber hinaus gibt es noch den „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) mit konkreten Handlungsempfehlungen. Die TA Lärm unterscheidet sehr wohl zwischen Gewerbegebieten,  allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten, reinen Wohngebieten, Kurgebieten, etc. und setzt hier unterschiedliche Grenzwerte fest. Entscheidend ist dabei nicht wie laut die Wärmepumpe (=Emission) ist, sondern welche Geräusche beim Nachbarn zu  hören sind (=Immission) und zwar „0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes“.

Wenn Sie das Thema Schall bei Luftwärmepumpen nochmals aufgreifen möchten, vermittele ich Ihnen gerne einen Experten für ein Interview oder Hintergrundgespräch. Eventuell können wir auch im Fall des Swimmingpoolbesitzers helfen, wenn Sie die Kontaktdaten zur Verfügung stellen könnten. 

Luftwärmepumpe an Hauswand