Bundesregierung erwägt neue Sonnensteuer

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Das Bundesfinanzministerium erarbeitet derzeit eine Reform des Energie- und Stromsteuergesetzes. Dabei soll u.a. die Befreiung selbst erzeugten Stroms von der Stromsteuer eingeschränkt werden. Kleinere Anlagen wären jedoch nicht betroffen.

Mit der Reform verfolgt das Finanzministerium mehrere Ziele, vor allem aber Verlängerung der bestehenden Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff. Daneben soll allerdings auch die Befreiung für Strom aus erneuerbaren Energien, der in unmittelbarer Nähe entnommen und nicht in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, eingeschränkt werden. Nach dem Willen des Ministeriums würde oberhalb einer Verbrauchsgrenze von 20 Megawattstunden jährlich die gesamte Strommenge mit der Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh besteuert. Damit wären die PV-Anlagen auf Ein-/Zweifamilienhäusern von dieser Regelung ausgenommen. Größere PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern oder bei Gewerbebetrieben hingegen fielen unter diese Regelung. 

Bereits mit der letzten EEG-Reform 2014 hatte die Bundesregierung die Attraktivität des PV-Eigenverbrauchs eingeschränkt. Seitdem muss auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde eine anteilige EEG-Umlage entrichtet werden. Intern sollen sich die Ministerien für Wirtschaft und Umwelt jedoch gegen den Entwurf des Finanzressorts ausgesprochen haben. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit anderen Erneuerbare-Energien-Verbänden hat der BWP die Pläne kritisiert und gefordert, die entsprechende Passage aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.

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