Boni für Effizienz und Kombination mit anderen Erneuerbaren

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Die bereits bekannten Kombinations- und Effizienzboni bleiben mit kleineren Änderungen erhalten. Besonders hohe Effizienz wird noch einmal zusätzlich gefördert.

Kombinationsbonus

Zusätzlich zu der Basisförderung für eine effiziente Wärmepumpe kann ein Bonus von 500 EUR gewährt werden, sofern gleichzeitig…

…eine förderfähige Solarkollektoranlage oder Biomasseanlage zur Raumheizung und Warmwasserbereitung errichtet wird,

… die Wärmepumpe an ein Wärmenetz angeschlossen wird oder

…eine nicht-förderfähige Solarkollektoranlage (mind. 7 m²) eingebunden, die einen Beitrag als Wärmequelle für die Wärmepumpe leistet. Hiermit sind u.a. Eisspeichersysteme gemeint.

Gleichzeitigkeit der Maßnahmen bedeutet, dass sowohl die Solarthermieanlage als auch die Wärmepumpe innerhalb eines maximalen Zeitrahmens von 6 Monaten in Betrieb zu nehmen sind. Innerhalb dieser Frist muss der Antrag beim BAFA eingegangen sein. Für beide Maßnahmen ist ein separater Antrag zu stellen. Der Bonus wird nur einmal gewährt.

Effizienzbonus

Wird die Wärmepumpe in einem Gebäude eingebaut, das den Anforderungen des KfW-Effizienzhaus 55 erfüllt (Programmnummern 151/152), kann eine zusätzliche Förderung in Höhe von50 Prozent der Basisförderung beantragt werden. Dies gilt allerdings nicht für Neubauten und Nichtwohngebäude.

Die Effizienz eines Gebäudes ist durch Vorlage eines Energiebedarfsausweises nach Energie-einsparverordnung (EnEV) nachzuweisen, der u.a. von Energieberatern gegen Gebühr ausgestellt wird.

Falls ein Gebäude die Voraussetzungen für den Effizienzbonus erfüllt, ist der Bonus zusammen mit der Basisförderung einer effizienten Wärmepumpe zu beantragen. Der Effizienzbonus ist mit dem regenerativen Kombinationsbonus kumulierbar / kombinierbar.

Innovationsbonus

Die Innovationsförderung, die nun auch die Bezuschussung im Neubau ermöglicht, beinhaltet ebenfalls eine Aufstockung der Basisförderung in Bestandsgebäuden um 50%.

Es gelten dieselben Voraussetzungen und Bedingungen wie für die Innovationsförderung im Neubau.

Die Wärmepumpen müssen entweder…

...eine JAZ ?4,5 (elektr. Wärmepumpen) bzw. ?1,5 (Gas-Wärmepumpen) vorweisen

ODER

... eine besonders hohe Systemeffizienz aufweisen. Damit sind Anlagen gemeint, die durch die Einbindung weiterer Bauteile besonders effizient sind. Die Optionen werden noch auf einer Liste bei der BAFA aufgeführt.

Weiterhin verpflichtend sind…

… die Verwendung von Flächenheizungen und
… ein Qualitätscheck nach einem Jahr inkl. Messung der Jahresarbeitszahl

WICHTIG!

Der Förderantrag muss unbedingt VOR dem Beginn des Vorhabens, also dem Vertragsschluss gestellt werden!

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