Baden-Württemberg beschließt neues Wärmegesetz

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Mit der Novelle möchte das Land die Nutzung erneuerbarer Wärme im Gebäudebestand vorantreiben. Die Novelle tritt zum 01.07.2015 in Kraft und verschärft die bisher geltenden Anforderungen.

Seit 2007 gilt in Baden-Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Dieses sieht vor, dass bei der Modernisierung der Heizungsanlage erneuerbare Energien eingebunden werden müssen. Mit der beschlossenen Novelle steigt dieser Pflichtanteil von 10 auf 15 Prozent. Zudem gilt die Solarthermie nicht mehr als Ankertechnologie und die Erstellung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans wird als Option zur teilweisen Erfüllung der Vorgaben anerkannt.

Durch den Einbau einer elektrischen Wärmepumpe mit einer JAZ ?3,5 bzw. einer brennstoffbetriebenen Wärmepumpe mit einer JHZ ?1,2 zur Deckung des gesamten Wärmeenergiebedarfs können die Vorgaben erfüllt werden. Durch die anteilige Deckung des Wärmebedarfs mit einer Wärmepumpe können die Anforderungen teilweise erfüllt werden. In diesem Fall müssen allerdings zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.

Das Gesetz ist bundesweit einmalig. Sein Geltungsbereich erstreckt sich nur auf Bestandsgebäude. Für Neubauten gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes.

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