Aktuelle Änderungen der landesspezifischen Förderprogramme für Wärmepumpen in Bayern und NRW

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Die beiden Förderprogramme auf Landesebene sind mit der Förderung (Marktanreizprogramm) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie durch die KfW-Bank kombinierbar.

Nordrhein-Westfalen: Programm progres.nrw (Förderung für erdgekoppelte Wärmequellen-Anlagen)

Ãœber diese Förderung hatten wir bereits vor einigen Wochen in einer News informiert. Bislang galt noch die Einschränkung, dass eine Anlage im Neubau nicht zur Erfüllung des EEWärmeG dienen durfte, um förderfähig zu sein. Dies hätte in der Praxis bedeutet, dass nur Neubauten mit KfW-55-Standard oder besser hätten gefördert werden dürfen. Zudem wäre das Antragsverfahren unnötig kompliziert gewesen. Auf diesen Umstand hat der BWP bei der zuständigen Bezirksregierung hingewiesen. 

Diese Anforderung ist nun entfallen. Ab sofort können im Neubau alle Wärmequellen-Anlagen, die die Voraussetzungen erfüllen, gefördert werden (Sonden, Kollektoren, Brunnen). Die Bezirksregierung wird baldmöglichst die angepasste Richtlinie und neue Unterlagen veröffentlichen. 

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Bayern: 10.000-Häuser-Programm

Im 10.000-Häuser-Programm werden in Bayern seit 2015 Maßnahmen im Gebäudebereich gefördert. Im Programmteil „Heizungstausch“ betrifft das den reinen Austausch eines alten Kessels, im Programmteil „EnergieSystemHaus“ besonders energieeffiziente Neubauten und Sanierungsprojekte. Seit dem vergangenen Herbst gab es einen Antragsstopp. Der BWP hat bei der Einführung des Programms kritisiert, dass im Bereich Heizungstausch Wärmepumpen explizit ausgeschlossen wurden und die Anforderungen im EnergieSystemHaus v.a. für Luft-Wärmepumpen unnötig scharf sind. Die Bayerische Staatsregierung hat uns nun Änderungen an dem Programm bekanntgegeben, die eine deutliche Verbesserung bedeuten.

Heizungstausch:

  • Ab sofort werden auch hier auch sog. „energiewirtschaftlich sinnvolle Wärmepumpen“ gefördert.
  • Förderfähig sind leistungsgeregelte elektrische Kompressionswärmepumpe mit Erdwärme-Kollektoren, Sole- bzw. CO2-Erdwärmesonden sowie Grundwasser-Systeme. Luft-Wärmepumpen sind generell ausgeschlossen. Folgende Mindest-COP sind einzuhalten:
    • Sole-Wasser: ab 4,7
    • Wasser-Wasser: ab 5,7
  • Verpflichtend ist der Einbau einer Frischwasser-Station in Kombination mit einem Heizwasser-Pufferspeicher mit mind. 30 l/kW(th)
  • Die Anlage muss über ein Energiemanagement-System verfügen gemäß Merkblatt A.
  • Die Vorlauftemperatur des Heizsystems  muss maximal 45°C betragen.
  • 2017 sollen 5.000 Projekte gefördert werden.
  • Weitere Infos finden sich auf Merkblatt H.

EnergieSystemHaus:

  • Luft-Wärmepumpen konnten bisher nur in Kombination mit einer PV-Anlage gefördert werden. Diese Anforderung entfällt künftig für leistungsgeregelte Wärmepumpen, die folgende Mindest-COP aufweisen müssen.
    • A-7/W35: ab  3,0
    • A2/W35: ab 4,0
    • A10/W35: ab 5,0
  • Die Anforderungen im Neubau wurden verschärft, im Bestand bleiben die Anforderungen unverändert. Weiterhin werden nun sog. „Gemeinschaftslösungen“ gefördert, also z.B. die gemeinsame Nutzung eines Speichers durch mehrere Gebäude.
  • Weitere allgemeine Infos zum EnergieSystemHaus auf Merkblatt A, zum EnergieeffizienzBonus auf Merkblatt E sowie zu wärmepumpen-spezifischen Anforderungen auf Merkblatt T1.
  • 2017 sollen 1.300 Energiesystem-Häuser gefördert werden, 2018 voraussichtlich 1.700.
  • Weitere Informationen finden Sie hier.
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