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EHPA Wärmepumpen-Gütesiegel

Wichtige Dokumente:

 

 

Für die aktuell gültigen Prüfreglements (Version 1.4) existiert derzeit noch keine deutsche Übersetzung. Daher finden Sie an dieser Stelle die bis zur Veröffentlichung der Übersetzung Verweise auf die englischen Originalversion

 

Antragsformulare

(Anträge bitte in elektronischer Form bei dilger(at)waermepumpe.de einreichen!)

 

Das EHPA Gütesiegel (früher DACH-Gütesiegel) wurde geschaffen um nachhaltig ein hohes Qualitätsniveau von Wärmepumpen zu gewährleisten

Im EHPA Gütesiegel sind technische, planerische sowie servicespezifische Qualitätsrichtlinien für Wärmepumpen festgelegt, um eine hohe Energieeffizienz und Betriebssicherheit von Wärmepumpenanlagen zu gewährleisten.

 

Technische Anforderungen:

 

Ein Kernbestandteil der Gütesiegel-Anforderungen ist eine technische Prüfung der Wärmepumpen in einem unabhängigen Testzentrum. In Deutschland sind dafür bislang fünf Testinstitute autorisiert:

  • TÜV Rheinland Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH
  • TÜV SÜD Industrie Service GmbH
  • VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut
  • ILK Dresden
  • Universität Stuttgart, Lehrstuhl für Heiz- und Raumlufttechnik

 

Basis der technischen Prüfung ist die EU-Norm DIN EN 14511. Verschärfend fordert das Gütesiegel eine gegenüber der DIN EN 14511 reduzierte Leistungstoleranz von maximal fünf Prozent. Die Prüfstelle misst die COP-Werte sowie die Schallleistung und überprüft die Übereinstimmung mit den entsprechenden Herstellerangaben.

 

Dabei müssen die Wärmepumpen folgende Mindestwirkungsgrade (COPs) erzielen (Stand: 01.01.2011):

 

Heizwärmepumpen:         

Typ

Arbeitspunkt

Leistungszahl

Sole/Wasser

B0W35

4,3

Wasser/Wasser

W10W35

5,1

Luft/Wasser

A2W35

3,1

Direktverdampfung/Wasser

E4W35

4,3

 

 

Brauchwasserwärmepumpen:

Mindesttemperatur Warmwasser

52°C

Typ

Arbeitspunkt

Leistungszahl

Sole/Wasser

B0

2,4

Wasser/Wasser

W10

3,0

Luft/Wasser

A15

3,0

A7

2,4

A20

3,2

Direktverdampfung/Wasser

E4

2,6

 

 

Für Wärmepumpen, die ein Arbeitsmittel mit einem GWP-Wert von weniger als 150 verwenden, sind die oben angegebenen Mindestwirkungsgrade (COPs) um 15 Prozent reduziert.

 

Der Hersteller muss gegenüber der Gütesiegelkommission nachweisen, dass für das Fachhandwerk verständliche Planungsunterlagen, technische Dokumentationen und Serviceunterlagen und eine Einbau- und Betriebsanleitung in Landessprache zur Verfügung steht. Zudem müssen die Garantiebestimmungen dokumentiert sein.

 

Anforderungen Serviceorganisation

Ein weiterer Kernpunkt ist eine flächendeckende und funktionierende Servicestruktur. Außerdem muss der Hersteller mindestens 2 Jahre Vollgarantie gewähren sowie 10 Jahre die Lieferung von Ersatzteilen garantieren. Der Kundendienst muss bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden im gesamten Vertriebsgebiet vor Ort sein können.

 

Sonstige Anforderungen

Zudem muss der Hersteller unterschreiben, dass alle durch das EHPA Gütesiegel gestellten Anforderungen erfüllt werden und einen Beleg für die elektrische Sicherheitsprüfung beilegen. Ergänzend müssen alle nationalen Vorschriften, wie zum Beispiel die technischen Anschlussbedingungen der Stromversorger erfüllt werden.

 

Geltungsdauer

Das Gütesiegel gilt für 3 Jahre ab Datum der Zertifizierung. Änderungen an den Geräten sind unverzüglich der jeweiligen nationalen Kommission zu melden. Diese entscheidet dann über eine weitere Gültigkeit des Gütesiegels. Die nationale Gütesiegel-Kommission macht auch Stichproben von Herstellerdokumentationen und die Serienmäßigkeit der Geräte (Hauptbauteile). Veränderungen der Richtlinien zur Prüfung der Wärmepumpen oder zur Vergabe des Gütesiegels beeinflusst nicht die Geltungsdauer laufender Gütesiegels. Bei einer Verlängerung des Gütesiegels gelten jedoch die zu diesem Zeitpunkt gültigen Richtlinien.