News
Fördersätze bleiben gleich, Förderhöchstgrenze um 20% gesenkt
Die geänderte Richtlinie tritt mit Ausnahme einzelner Regelungen bereits am 22. Februar 2010 in Kraft, Stichtag ist der Antragseingang beim BAFA. Eine Kürzung der Obergrenzen war nach Aussage des Umweltministeriums unumgänglich, weil die erzielten Förderbeträge überdurchschnittlich hoch lagen. Durch intensive Gespräche mit dem Umweltministerium konnten wir die starke Kürzungen für die Wärmepumpen-Förderung weitestgehend verhindern – dennoch gibt es auch für die Wärmepumpenförderung einige relevante Änderungen:
|
• |
Die Förderhöchstbeträge werden im Einfamilienhausbereich um 20 Prozent abgesenkt. Für Objekte bis 120 qm bleibt alles unverändert, da die Fördersätze pro Quadratmeter gleich bleiben (s. Übersicht im Anhang). In größeren Gebäuden werden statt bislang 150 qm nun maximal 120 qm berücksichtigt. Das bedeutet zum Beispiel für eine Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe im Altbau, dass statt maximal 3.000 Euro nun nur noch 2.400 Euro Investitionszuschuss möglich sind; für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Altbau sinkt die maximale Fördersumme von 1.500 Euro auf 1.200 Euro. |
|
• |
Auch für Mehrfamilienhäuser werden die Förderhöchstbeträge gesenkt: Bei 5 Wohneinheiten beträgt der Förderhöchstsatz für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Bestand nun 3.000 Euro, für andere Wärmepumpen 6.000 Euro. Im Neubau werden Luft/Wasser-Wärmepumpen bei 5 Wohneinheiten mit maximal 1.125 Euro bezuschusst, andere Wärmepumpen erhalten maximal 2.250 Euro. |
|
• |
Da im letzten Jahr für eine Vielzahl von Wärmepumpen die Innovationsförderung beantragt wurde, stand diese kurz vor der Streichung. Das konnte verhindert werden; jetzt muss lediglich durch ein unabhängiges Prüfinstitut ein COP der Wärmepumpe von mindestens 4,7 nachgewiesen werden. Das hierfür das EHPA-Gütesiegel als Nachweis ausreicht, ist ebenfalls auf unsere Intervention zurückzuführen. Diese Regelungen gilt ab dem 22.2.2010. |
|
• |
Ab dem 1.7.2010 muss auch für die Basisförderung der für die JAZ-Berechnung angesetzte COP-Wert durch ein unabhängiges Prüfinstitut bestätigt werden – auch hierfür reicht das Wärmepumpen-Gütesiegel nach EHPA-Reglement aus. Der Kombibonus für den Austausch des Heizkessels durch eine Wärmepumpe in Kombination mit einer Solarkollektoranlage bleibt erhalten und beträgt weiterhin 750 Euro. Zum Vergleich: Für den Kesseltausch mit einem fossilen Kessel plus Solarkollektor entfällt die Förderung, wenn die Solaranlage nur Warmwasser bereitet, und wird auf 400 Euro gekürzt, wenn die Solaranlage auch die Heizung unterstützt. Diese Regelung gilt bereits rückwirkend ab dem 1.1.2010. Ab dem 1.7.2010 ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage Voraussetzung für den Kombibonus. Der Bonus für effiziente Umwälzpumpen entfällt zum 30.6.2010. Ab dem 1.1.2011 sind eine effiziente Umwälzpumpe (Effizienzklasse A) und ein hydraulischer Abgleich Voraussetzung für den Kombinationsbonus. Die Begründung: Die effizienten Umwälzpumpen haben sich auch durch die zusätzliche Förderung bereits soweit im Markt etabliert, dass eine Weiterförderung nicht mehr gerechtfertigt werden könne. |
